Beteiligt an der Einrichtung sind die Parteien des Tarifvertrags der Bauwirtschaft. Die beiden Sozialkassen sind in der Bauwirtschaft von besonders großer Wichtigkeit, da die Arbeitnehmer in dieser... weiterlesen
Absicherung für Arbeitnehmer
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes
Über eine Million Arbeitnehmer aus der Baubranche haben seit der Gründung Beihilfen zur Renten- und Unfallversicherung bekommen. Seit dem Gründungsjahr 1959 wurden mehr als 9 Milliarden EURO an Beihilfen ausgezahlt. Aus Vereinfachungsgründen wurde die ZVK von den Tarifparteien dazu bestimmt als Einzugsstelle für mehrere Beiträge zu fungieren:
- die der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft,
- der Gemeinnützigen Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e. V,
- der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
Aufgaben der ZVK
Zu den Aufgaben der ZVK gehören neben dem Beitragseinzug auch Rentenbeihilfeverfahren, tarifliche Zusatzrenten sowie Sozialkassenbeiträge. Das Rentenbeihilfeverfahren ist eine Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge für gewerbliche Mitarbeiter als auch Angestellte Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft. Mit der Zusatzrente werden die gesetzlichen Rentenbeiträge aufgestockt. Außerdem wird ein Sterbegeld an die Angehörigen (Hinterbliebenen) von Arbeitnehmer ausgezahlt, die einen Anspruch auf die Rentenbeihilfe gehabt hätten. Ab 2001 wurde eine freiwillige Zusatzrente im Baugewerbe installiert und via Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse abgewickelt. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer in seiner aktiven Zeit auf Teile seines Lohnes und spart diesen plus einer Zuzahlung durch den Arbeitgeber an.
Wer zahlt die Beiträge?
Der Betrag kann dann entweder als Einmalzahlung oder als Rente im Rentenfall ausbezahlt werden. Die Sozialkassenbeiträge für verschiedene Erstattungsleistungen werden einseitig nur vom Arbeitgeber entrichtet. Die Sozialkassenbeiträge werden ausschließlich von den Arbeitgebern erbracht, die zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft berechtigt und verpflichtet sind. Die Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer richten sich nach ihrem Bruttolohn (Prozentsatz), auch bei Kurzarbeitergeld und die Beiträge für Angestellte werden als fester Betrag pro Monat abgebucht. Damit für einen Arbeitnehmer Beiträge für die Teilnahme an der SOKA-BAU und ZVK eingezahlt werden können und er somit von den Vergünstigungen profitieren kann, muss er ein persönliches Konto bei der SOKA-BAU haben. Dann kann der Arbeitnehmer am arbeitnehmerbezogenen Meldeverfahren teilnehmen. Mittels eines Meldescheins werden sämtliche relevante Daten an die SOKA-BAU und ZVK übertragen.
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Es ist wichtig, dass die Abrechnung des Arbeitsentgeltes sorgfältig durchgeführt wird, damit keine falschen Berechnungen entstehen, die Nachzahlungen zur Folge haben können. Daher engagieren kleine... weiterlesen
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