Eine Wirtschaftsauskunft findet dort Anwendung, wo selbst die Zwangsvollstreckung nicht zu dem gewünschten Forderungseinzug geführt hat und eine regelmäßige Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners sinnvoll ist. Der Zweck einer Wirtschaftsauskunft liegt somit im Schutz vor Forderungsausfällen, denn Wirtschaftsauskünfte können Gläubigern als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung von Schuldnern dienen und sie so vor finanziellen Schaden bewahren.
Während eines Überwachungsverfahrens kann sich die finanzielle Situation des Schuldners verbessern. Auch wenn der Schuldner nach einem Vollstreckungstitel vorübergehend vermögenslos ist, lohnt es sich, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners langfristig zu überwachen. Ein vollstreckbarer Titel kann erwirkt werden, sobald finanzielle Masse vorhanden ist. Eine permanent wiederholte Wirtschaftsauskunft kann bei hohen Forderungssummen sehr zweckmäßig sein.
Während des Verfahrens werden uneinbringlich gebliebene Titel bei der SCHUFA Holding AG als Negativmerkmal eingestellt. Dieses führt oftmals zu Zahlungserfolgen. Eine Wirtschaftsauskunft liefert zudem Informationen zum Aufenthalts- oder Wohnort verschwundener Schuldner, Arbeitgeber, Vermögenswerte und Bankverbindungen. Es werden jegliche Änderungen im persönlichen oder wirtschaftlichen Bereich des Schuldners ermittelt.
Eine Wirtschaftsauskunft bietet sich zudem in folgenden Situationen an:
Dabei kann eine Wirtschaftsauskunft unter anderem Informationen zu folgenden Faktoren geben:
Diese Wirtschaftsauskünfte geben Aufschluss über das mögliche Risiko, Vertretungsregelungen oder sogar Fristen, in denen ein Geschäftspartner seine Rechnungen bezahlt.
Die Kosten von Wirtschaftsauskünften sind stark vom Anbieter abhängig. Im Überwachungsverfahren führen Inkassounternehmen teilweise den Forderungseinzug auf eigenes Kostenrisiko durch und fordern im Erfolgsfall nach der Deckung entstandener Auslagen 50 % des vom Schuldner gezahlten Geldbetrages.
Doch können sich Kosten von Wirtschafts- und Bonitätsauskünften nach der Art und der Anzahl der gewünschten Auskünfte richten. Die meisten Unternehmen bieten eine Abrechnung von Einzelfragen an. Während bei der Auskunft über wirtschaftliche Verhältnisse einer Privatperson Kosten von etwa 13 Euro entstehen, liegen die Gebühren für kompaktere Auskünfte über die Bonität einzelner Geschäftspartner bei 30, sowie für umfassende Wirtschafts- und Bonitätsdaten bei etwa 70 Euro.
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