Die Bonitätsprüfung ermöglicht die Analyse der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens oder einer Person. Während einer Bonitätsprüfung erfolgt eine objektive Einschätzung der wirtschaftlichen Fähigkeit, Kredite und sonstige Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Auf dieser Informationsbasis wird das wirtschaftliche Risiko einer möglichen Geschäftsbeziehung minimiert und Verluste durch zahlungsunfähige Kunden präventiv vermindert. Eine weitere Zielgruppe sind ebenfalls Vermieter, die zukünftige Mieter auf ihre Bonität prüfen, um Auskunft über ihre Zuverlässigkeit bei Zahlungsangelegenheiten zu erhalten.
Grundsätzlich bieten auch die Informationen von Auskunfteien keine absolute Garantie gegen Forderungsausfälle, aber die Wahrscheinlichkeit eines wirtschaftlichen Misserfolges wird deutlich gesenkt. Eine Bonitätsprüfung ist unter anderem bei folgenden Situation angebracht:
Eine Bonitätsprüfung kann jeder Gewerbetreibende in Anspruch nehmen, der gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise dann, wenn der zu überprüfende Geschäftspartner
Die Bonitätsprüfung gibt Aufschluss über das Zahlungsverhalten eines Unternehmens (negative Bonitätsmerkmale). Bei Privatpersonen sind negative Bonitätsmerkmale beispielsweise Inkassoverfahren, Privatinsolvenzen oder eidesstaatliche Versicherungen. Bei Firmen gelten gerichtliche Zwangsmaßnahmen, Inkasso- oder Insolvenzverfahren als Negativmerkmale. Auskünfte über die so genannte positive Liquidität sind nach dem deutschen Datenschutzrecht unzulässig. Informationen, wie zahlungsfähig eine Person oder ein Unternehmen ist, werden dementsprechend nicht ermittelt.
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