Bonitätsprüfung

Die Bonitätsprüfung ermöglicht die Analyse der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens oder einer Person. Während einer Bonitätsprüfung erfolgt eine objektive Einschätzung der wirtschaftlichen Fähigkeit, Kredite und sonstige Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Auf dieser Informationsbasis wird das wirtschaftliche Risiko einer möglichen Geschäftsbeziehung minimiert und Verluste durch zahlungsunfähige Kunden präventiv vermindert. Eine weitere Zielgruppe sind ebenfalls Vermieter, die zukünftige Mieter auf ihre Bonität prüfen, um Auskunft über ihre Zuverlässigkeit bei Zahlungsangelegenheiten zu erhalten.

Wann lohnt sich eine Bonitätsprüfung

Grundsätzlich bieten auch die Informationen von Auskunfteien keine absolute Garantie gegen Forderungsausfälle, aber die Wahrscheinlichkeit eines wirtschaftlichen Misserfolges wird deutlich gesenkt. Eine Bonitätsprüfung ist unter anderem bei folgenden Situation angebracht:

  • bei langfristigen Bindungen mit fremden Geschäftspartnern (Mietverträge etc.)
  • vor einem Vertragsabschluss mit Neukunden
  • wenn Sie Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung oder Kredit liefern
  • bei Erhöhung des Kreditlimits eines Kunden
  • wenn Sie laufende Vertragsverhältnisse überprüfen möchten
  • bei Änderungen der rechtlichen oder wirtschaftlichen Struktur eines Vertragspartners
  • vor Maßnahmen zum Forderungseinzug und der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche

Wer kann eine Bonitätsprüfung in Anspruch nehmen?

Eine Bonitätsprüfung kann jeder Gewerbetreibende in Anspruch nehmen, der gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise dann, wenn der zu überprüfende Geschäftspartner

  • an einer Geschäftsausweitung interessiert ist und dies auch deutlich gemacht hat
  • Kreditangebote oder Ähnliches angefragt hat
  • in Zahlungsverzug ist und im Kredit- oder Forderungsmanagement bearbeitet wird

Welche Informationen liefert eine Bonitätsprüfung?

Die Bonitätsprüfung gibt Aufschluss über das Zahlungsverhalten eines Unternehmens (negative Bonitätsmerkmale). Bei Privatpersonen sind negative Bonitätsmerkmale beispielsweise Inkassoverfahren, Privatinsolvenzen oder eidesstaatliche Versicherungen. Bei Firmen gelten gerichtliche Zwangsmaßnahmen, Inkasso- oder Insolvenzverfahren als Negativmerkmale. Auskünfte über die so genannte positive Liquidität sind nach dem deutschen Datenschutzrecht unzulässig. Informationen, wie zahlungsfähig eine Person oder ein Unternehmen ist, werden dementsprechend nicht ermittelt.


Infos für Anbieter

Kostenlose Hotline: 0800 29 29 29 4