Die Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Sie gilt als Entscheidungsgrundlage um jemanden einen Kredit einzuräumen. Ein positives Urteil Dritter über die Bonität einer natürlichen Person oder eines Unternehmens erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Kreditvergabe. Grundsätzlich basiert die Kreditwürdigkeit auf der Zahlungswilligkeit und der wirtschaftlichen Rückzahlungsfähigkeit eines Schuldners. Aus diesen Eigenschaften lässt sich die Wahrscheinlichkeit ableiten, mit der ein Schuldner willentlich in der Lage ist, Rückzahlungen zu leisten.
Die Kreditwürdigkeit einer natürlichen Person oder eines Unternehmens wird an den Kapazitäten eines Schuldners gemessen. Die Leistungsfähigkeit setzt sich aus Daten wie zum Beispiel Einkommensnachweisen und Bilanzen zusammen, die von speziellen Wirtschauftsauskunfteien ermittelt werden. Diese geben Aufschluss über die vorhandene und die zukünftige Ertragskraft. Weitere Kriterien, die die Kreditwürdigkeit bestimmten, folgen im nächsten Abschnitt
Die Festlegung und Evaluation einzelner Kriterien für die Bonität ist aufsichtsrechtlich nicht geregelt. Jeder Gläubiger kann nach seinen Bedürfnissen über die Gewichtung der Kriterien frei entscheiden. Allgemein beinhaltet die Bonität zwei elementare Kriterien.
Die persönliche Kreditwürdigkeit hängt im Wesentlichen von der Zahlungswilligkeit und der Zahlungszuverlässigkeit ab. Bei natürlichen Personen sind dabei die beruflichen und fachlichen Qualifikationen von Interesse. Weitere Mindest-Kriterien sind:
Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit wird durch vergangene und zukünftige Verhältnisse des Kreditnehmers beeinflusst. Betriebswirtschaftlich-statistische Verfahren dienen der Ermittlung und der Einstufung der Bonität. Folgende Kriterien spielen dabei unter anderem eine Rolle:
Die wirtschaftliche Situation aller Schuldner ist individuell. Folglich werden auch die Bonitätskriterien, aus denen sich eine abgestufte Bonität ergibt, mehr oder weniger erfüllt. Die Abstufungen werden beispielsweise analog dem Schulnotensystem ausgedrückt und reichen von einer sehr guter Bonität bis zu einer gerade noch vertretbaren Bonität.
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