Auskunftei

Eine Auskunftei übermittelt wirtschaftsrelevante Daten über Privatpersonen oder Unternehmen an einen Geschäftspartner. Die Befunde einer Auskunftei erfolgen immer unter Berücksichtigung geltender Datenschutzbestimmungen, die den Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindern sollen. Auskunfteien bedienen sich einer Vielzahl von Datenquellen. Neben national und international agierenden Auskünften existieren auch solche, die regional oder in bestimmten Wirtschaftszweigen tätig sind.

Welche Kriterien spielen bei der Auswahl einer Auskunftei eine Rolle?

Je nach Anbieter variiert die Menge und die Aktualität der Informationen, die die Verlässlichkeit der Auskünfte beeinflussen. Einige Anbieter setzen auf Mitgliedschaften damit verbundenen Jahresbeiträgen, die im Voraus bezahlt werden müssen. Bei sehr vielen Mitgliedern, die ihre Negativerfahrungen mit Kunden melden, kann die Aktualität der Auskünfte beeinflusst werden. Es ist überdies lohnenswert, sich die Musterauskünfte auf den Webseiten der Anbieter anzusehen, um so einen Überblick von der Art der Auskunft zu erhalten und sich die Bedeutungen erklären zu lassen. Dies ermöglicht auch Einsichten in den Detaillierungsgrad der Auskünfte. Prüfen Sie auch die Quellen der Auskünfte. Wenn die Datenbanken oder die Datenzulieferer Informationen von Unternehmen übermitteln, mit denen Ihr Kunde wahrscheinlich keinen Kontakt hat, sind sie unbrauchbar.

Neuregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes für Auskunfteien

Aufgrund von immer wieder auftretenden Kontroversen zwischen Aufsichtsbehörden und Unternehmen, entschied der Bundestag kürzlich Neuregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die mehr Rechtssicherheit für beide Seiten garantieren sollen und ab April 2010 in Kraft treten. Unter anderem darf nach § 28b BDSG ein Scoring zur Ermittlung des Bonitätsindexes durchgeführt werden, um Entscheidungen über die Durchführung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses zu treffen. Vorausgesetzt wird, dass es ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren gibt, welches nicht nur auf Anschriftendaten beruht. Vielmehr müssen die dafür genutzten Daten nachweisbar erforderlich sein. Konsumenten müssen ebenfalls auf Verlangen über die Werte der letzten sechs Monate und die Art der Daten, die zu einem Scoring geführt haben, informiert werden.


Infos für Anbieter

Kostenlose Hotline: 0800 29 29 29 4