Seit 2009 ist der Energieausweis auch für Wohngebäude Pflicht. Wollen die Besitzer ihre Häuser vermieten, verkaufen oder verpachten, müssen sie dem Interessenten den Ausweis vorzeigen. Verstoßen sie gegen die gesetzliche Auflage, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen, das bis zu 15.000 Euro betragen kann. Auf dem Energieausweis kann man den energetischen Zustand eines Hauses schon auf den ersten Blick abschätzen.
Hauptteil der Bescheinigung ist eine Farbskala, auf der angezeigt wird, wie hoch der Energieverbrauch eines Gebäudes ist. Liegt der Wert im grünen Bereich, ist das Haus sehr energieeffizient, liegt er im roten Bereich, ist der Verbrauch sehr hoch. Zudem gibt es einen Bereich, in dem Modernisierungsempfehlungen vermerkt sind. So profitieren von dem Ausweis alle Parteien. Die Mieter können ablesen, ob sie mit hohen Energiekosten rechnen müssen. Mieter und Verkäufer haben ein Marketinginstrument, wenn das Haus einen niedrigen Energieverbrauch hat, und Hausbesitzer bekommen eine erste Information, wo sie ihr Gebäude sanieren können.
Es gibt drei Fälle, für die der Besitz eines Energieausweises absolute Pflicht ist:
Der Energieausweis ist als Bedarfsausweis und als Verbrauchsausweis bei beispielsweise Handwerkern und geprüften Technikern erhältlich. Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch über die Verbrauchswerte der bisherigen Bewohner berechnet. Dieser Wert hängt vom individuellen Nutzungsverhalten ab und ist nicht bei jedem gleich. Zuverlässiger ist der Bedarfsausweis. Bei diesem wird nach einem Gebäudegutachten berechnet, wie hoch der Energiebedarf ist. Für den Verbrauchsausweis wird bei Bereitstellung aller notwendigen Angaben ein Honorar von etwa 50 Euro berechnet. Der Energieausweis kostet zirka 190 Euro.
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