Eine Überwachungsanlage dient als passive Sicherheitsvorkehrung der langfristigen Überwachung von Räumlichkeiten, Gebäuden und Grundstücken. In Unternehmen kann die Überwachungsanlage als eine präventive Maßnahme mit gut sichtbaren Kameras eingesetzt werden. Dadurch hilft sie Straftaten zu verhindern. Zudem dient eine Überwachungsanlage der Aufklärung von Straftaten wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus.
Technisch gesehen sind einem Unternehmen bei der Einrichtung einer Überwachungsanlage kaum Grenzen gesetzt. Feste Bestandteile sind dabei die Videoüberwachungskameras. Diese liefern ihre Bilder mittels eines Datenkabels oder Funkwellen an einen Digitalrekorder, wo sie gespeichert werden. Auf Wunsch zeichnen Mikrofone auch den Ton der überwachten Räume auf. In der Regel sind die Kameras mit einem Bewegungsmelder ausgerüstet. Dieser aktiviert die Aufzeichnung auf dem Digitalrecorder.
Eine Überwachungsanlage kann sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich eingesetzt werden. Hierbei unterscheiden sich die Anlagen jedoch in ihrer Beschaffenheit.
Für Räumlichkeiten, Gebäude und Treppenhäuser werden meist Überwachungsanlagen mit Stiftkameras oder Kuppelkameras mit einer hohen Auflösung verwendet. Gerade Kuppelkameras besitzen ein eher dezentes Design. In den meisten Fällen ist eine Infrarot-Funktion im Inneren der Gebäude eines Unternehmens nicht notwendig.
Bei der Überwachung von Grundstücken wie Werkstoren oder Eingangstüren, steht die optische Präsenz der Kamera im Vordergrund. Auffällige Standard-Kameras in Kastenbauweise wirken präventiv gegen Einbruch und Vandalismus. Kameras im Außenbereich müssen in jedem Fall korrosionssicher und wasserdicht sein. Hier ist es empfehlenswert, Kameras mit Infrarot-Licht einzusetzen. Diese liefern auch im Dunklen scharfe Bilder.
Arbeitsrechtlich ist der Einsatz einer Überwachungsanlage am Arbeitsplatz nicht geregelt. Trotzdem sollte der Unternehmer die Rechtsgrundlage für einen solchen Einsatz genau prüfen. Das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter darf durch eine Überwachungsanlage nicht eingeschränkt werden. Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, so muss die Überwachung der Mitarbeiter von diesem erlaubt worden sein. Grundsätzlich darf die Überwachungsanlage jedoch nur dann am Arbeitsplatz zum Einsatz kommen, wenn dies zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit notwendig ist. In öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten wie Ladenlokalen, müssen die Besucher über die Überwachung informiert werden. Verdeckte Überwachung ist an solchen Orten grundsätzlich verboten. Es gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit.
Systeme zur umfangreichen Überwachung sind erst ab circa 900 Euro erhältlich. Diese umfassen in der Regel vier Kameras, einen digitalen Recorder, sowie alle zum Betrieb notwendigen Stecker und Kabel. Abhängig vom gewünschten Sicherheitsstandard und der Ausstattung können die Preise bis über 2.000 Euro steigen. Enthalten sind dabei noch nicht die Kosten für die Installation. Wird eine individuell geplante und zusammengestellte Überwachungsanlage dem Komplettsystem vorgezogen, muss mit zunehmend hohen Kosten gerechnet werden.
Kostenlose Hotline: 0800 29 29 29 4