Treppenlift Pflegeversicherung

Treppenlifte stellen für alte und körperlich beeinträchtigte Menschen eine Notwendigkeit dar, sie gewähren Barrierefreiheit und Mobilität in den eigenen vier Wänden. Eine Treppenlift Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für einen medizinisch notwendigen Treppenlift. Ein Eigenanteil ist jedoch in jedem Fall zu erbringen, da die Treppenlift Pflegeversicherung diese Anlage nicht als medizinisches Hilfsmittel führt.


Treppenlift Pflegeversicherung – Welche Unterstützung wird gewährt?

Eine Pflegeversicherung übernimmt nie die gesamten Kosten für den Kauf und Einbau eines Treppenlifts. Denn der Treppenlift gilt bei Krankenkassen nicht als medizinisches Hilfsmittel. Vielmehr beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Kostenzuschuss an den Umbauten zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Zu diesen Umbaumaßnahmen gehören etwa die Verbreiterung der Türen, die behindertengerechte Gestaltung eines Badezimmers oder eben der Einbau eines Treppenlifts. Dieser Zuschuss gilt jedoch für alle zum Zeitpunkt des Antrags fälligen Umbaumaßnahmen, es kann nicht für jede Maßnahme ein eigener Zuschuss beantragt werden.

Treppenlift Pflegeversicherung – Wann wird die Bezuschussung gewährt?

Anspruch auf eine Bezuschussung des Treppenlifts hat grundsätzlich nur, wer mindest die Pflegestufe 1 nachweisen kann. Zudem muss vom Medizinischen Dienst bescheinigt werden, dass der Antragssteller auf den Treppenlift angewiesen ist.

Treppenlift Pflegeversicherung – Gibt es Alternativen?

Wer nach alternativen Leistungsträgern für die Kostenübernahme sucht, wird bei privaten Versicherern fündig. Hier können bestimmte Versicherungen in bestimmten Fällen die vollständigen Kosten für den Einbau eines Treppenlifts übernehmen. So sind entsprechende Klauseln oft in Unfallversicherungen enthalten.


Treppenlift Pflegeversicherung – Kosten und Zuschüsse im Detail

Ein Treppenlift kann je nach Ausführung und Länge der zu überwindenden Treppe etwa zwischen 5.000 und 15.000 Euro kosten. Die Treppenlift Pflegeversicherung sieht vor, dass der Antragssteller mindestens 10 Prozent dieser Summe selbst aufbringen muss, maximal jedoch die Hälfte seines monatlichen Bruttoeinkommens. Die Pflegeversicherung selbst bezuschusst den Treppenlift mit maximal 2.557 Euro.

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