Ein Treppenlift ist mit einer Investition von mehreren Tausend Euro eine zwar notwendige, aber sehr kostspielige Angelegenheit. Hier stellt sich die Frage, ob für den Treppenlift Pflegekasse, Krankenkasse oder andere Leistungsträger aufkommen. Grundsätzlich gibt es keine separate Treppenlift Pflegekasse. Vielmehr erhält der Bedürftige eine Bezuschussung der für den Treppenlift erforderlichen Baumaßnahmen.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1998 ist ein Treppenlift, der fest mit dem Haus verbunden ist, kein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen. Demzufolge ist eine komplette Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse nicht möglich.
Jedoch werden pflegebedürftige Menschen bei der Verbesserung ihres Wohnumfeldes finanziell unterstützt. Diese Unterstützung umfasst notwendige bauliche Veränderungen innerhalb des Hauses, so etwa den Einbau eines Treppenlifts, die Verlegung von Lichtschaltern, die Verbreiterung von Türen oder das Auswechseln von Bodenbelägen. Alle zum Antragszeitpunkt notwendigen Veränderungen werden als eine Maßnahme behandelt und nur mit einem einmaligen Betrag bezuschusst.
Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine anerkannte Pflegestufe. Zudem muss der medizinische Dienst der Krankenversicherung die Veränderung des Wohnumfeldes ausdrücklich empfehlen. Die Pflegekasse übernimmt die Bezuschussung nur, wenn keine anderen Leistungsträger wie etwa Sozialämter oder Berufsgenossenschaften für die Finanzen aufkommen. Viele Krankenkassen bieten vor den Baumaßnahmen eine ausführliche Beratung an.
Der Antragsteller hat in jedem Fall eine Eigenleistung von 10 Prozent der Bausumme zu tragen, maximal jedoch die Hälfte seines monatlichen Bruttoeinkommens. Die Pflegekasse bezuschusst die restliche Summe bis zu einer Höhe von 2.557 Euro. Treppenlifte sind ab etwa 5.000 Euro zu bekommen. Die tatsächlichen Kosten werden entscheidend von den örtlichen Gegebenheiten der Treppe sowie von der Ausführung des Treppenlifts beeinflusst.
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