Treppenlift Kostenübernahme

Die Anschaffung eines Treppenlifts stellt gerade für Privatpersonen eine erhebliche finanzielle Hürde auf dem Weg zur Barrierefreiheit dar. Daher sollte unbedingt eine Treppenlift Kostenübernahme geprüft werden. Erster Ansprechpartner ist immer die eigene Pflegekasse. Hier wird die Ursache der Bedürftigkeit untersucht. Führte ein Arbeitsunfall zu Bedürftigkeit, so kann etwa auch eine Berufsgenossenschaft für die Treppenlift Kostenübernahme einspringen.


Voraussetzungen für eine Treppenlift Kostenübernahme

Die Grundvoraussetzung für eine Treppenlift Kostenübernahme ist die Bedürftigkeit einer solchen Anlage. Dazu muss der Antragssteller mindestens die Pflegestufe 1 haben.

Treppenlift Kostenübernahme – Was wird bezahlt?

Da ein Treppenlift offiziell nicht als Hilfsmittel geführt wird, ist eine vollständige Übernahme nicht möglich. Vielmehr wird ein Zuschuss für die bauliche Wohnanpassung gewährt, die dem Grad der Beeinträchtigung entspricht. Als Eigenanteil muss der Antragsteller mindestens 10 Prozent der Umbaumaßnahme selbst aufbringen, maximal jedoch die Hälfte seines monatlichen Bruttoeinkommens. Die Pflegekasse bezuschusst den Restbetrag der baulichen Maßnahme mit maximal 2.557 Euro.

Treppenlift Kostenübernahme – Worauf ist zu achten?

Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse in Höhe von 2.557 Euro ist nicht allein für die Errichtung eines Treppenlifts gedacht. Alle zum Zeitpunkt des Antrags notwendigen Veränderungen werden mit diesem Satz als eine Maßnahme bezuschusst. Wird etwa noch eine Verbreiterung der Türen oder eine Änderung der Bodenbeläge notwendig, so schmälert das den effektiven Zuschuss der Treppenlift Kostenübernahme.


Treppenlift Kostenübernahme – Ein Rechenbeispiel

Im Rechenbeispiel soll der Treppenlift 5.000 Euro kosten. Der in jedem Fall zu erbringende Eigenanteil beträgt 500 Euro. Der fiktive Antragsteller verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro. Demzufolge muss er insgesamt 1.500 Euro Eigenleistung erbringen. Die Restsumme von 3.500 bezuschusst die Pflegekasse mit 2.557 Euro. Diese Treppenlift Kostenübernahme muss jedoch mit anderen baulichen Veränderungen in der Wohnung geteilt werden.

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