Treppenlift: Alle Infos im Überblick

Für die Anschaffung eines Treppenlifts sollten Sie zum einen die finanziellen und zum anderen die funktionalen Aspekte der verschiedenen Treppenlifte berücksichtigen. Die finanziellen Aspekte beinhalten Preise der unterschiedlichen Treppenlift-Arten, Kosten beim Einbau sowie mögliche Zuschüsse durch die Pflege- oder Krankenkasse bei der Anschaffung eines Treppenlifts.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, ob der Treppenlift mit seinen Funktionen auf Ihre individuellen Bedürfnisse passt und ob der Einbau des Treppenlifts für die Gegebenheiten am Installationsort vorgesehen ist bzw. welche Umbaumaßnahmen notwendig wären. Mit den Informationen die wir für Sie zusammengestellt haben, können Sie Treppenlifte vergleichen und die für Ihre Bedürfnisse optimale Lösung finden.

Man unterscheidet hauptsächlich zwischen den folgenden Treppenlift-Arten:

  • Sitzlift
  • Plattformlift
  • Hub- und Hebelift
  • Aufzug

Preisspannen und Kostenfaktoren unterschiedlicher Treppenlifte

Liftart Preisspanne (neu) Kostenfaktoren der jeweiligen Liftform
Sitzlift 2.500 € - 15.000 € Funktionsumfang, Größe und Qualität, Schwierige Bedingungen vor Ort, Anzahl der zu überwindenen Stockwerke
Plattformlift 7.500 € - 20.000 € Funktionsumfang, Größe und Qualität, individuelle Anpassung für kurvig oder schmale Treppen, Anzahl der zu überwindenen Stockwerke
Hublift / Hebelift 4.500 € - 15.000 € Funktionsumfang (Technische Fähigkeiten und Hubhöhe), Größe und Qualität
Senkrechtaufzug 13.500 € - 30.000 € Funktionsumfang des Senkrechtaufzugs, Umfang der erforderlichen Umbaumaßnahmen (sowohl Umbaumaßnahmen für den Aufzug als auch Zufahrtswege für sperrige Rollstühle) und Anzahl zu überwindender Stockwerke

Kostenvergleich zwischen Sitz- und Plattformliften

Die Kosten für einen Treppenlift fallen sehr individuell an und sind auch meist erst durch eine persönliche Begutachtung eines Treppenlift-Fachmanns zu beziffern. Daher können Aussagen darüber nur grob getroffen werden. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Kosten von Sitz- und Plattformliften.

Liftart Innenbereich gerade Innenbereich kurvig Außenbereich gerade Außenbereich kurvig
Sitzlift 2.500 € - 6.000 € ab 5.900 € ab 4.280 € ab 10.000 €
Plattformlift ab 7.500 € ab 8.800 € ab 8.000 € ab 10.000 €

Gerne können Sie auch unseren Treppenlift-Preisrechner nutzen um möglichst genaue und individuelle Preisauskünfte zu erhalten.

Treppenlift Vergleich bezüglich der Eignung

Liftart Wo wird der Lift eingesetzt? Nutzlast Installationsaufwand
Sitzlift
  • Gerade und kurvige Treppen 
  • Innen- und Außenbereich
max. 225 kg gering bis mittel
Plattformlift
  • Gerade und kurvige Treppen
  • Stufen und Absätze 
  • Innen- und Außenbereich.
bis zu 300 kg mittel bis hoch
Hublift / Hebelift
  • Eher kleinere vertikale Hindernisse.
  • Innen- und Außenbereich
bis zu 300 kg gering
Senkrechtaufzug
  • Senkrechte Hindernisse über mehrere Stockwerke
  • Innen- und Außenbereich
bis zu 500 kg hoch bis sehr hoch.

Sitzlift

Sitzlift:
Ein Sitzlift eignet sich zum Transport von einer Person, die zwar in Ihrer Mobilität eingeschränkt ist, sich aber noch selbständig in und aus dem Lift bewegen kann. Genutzt wird diese Lift-Form zum einen von Senioren die altersbedingt auf das Treppensteigen verzichten müssen. Zum anderen bietet der Sitzlift für die Personen Abhilfe, die auf Grund von Verletzungen (zum Beispiel nach einer Operation an Knie oder Hüfte) einen langen Heilungsprozess vor sich haben und daher nicht Treppensteigen können.

Plattformlift

Plattformlift:
Der Plattformlift ist im speziellen eine rollstuhlgeeignete Variante zur Überwindung von Treppen. Seine Plattform bietet meist Platz für Rollstühle bis zu einem Gewicht von 300 Kilogramm. Zusätzlich können mit der Plattform auch schwere Lasten transportiert werden.



Hublift - Hebelift

Hub- und Hebelift:
Hub- bzw. Hebelifte eignen sich, ebenfalls wie die Plattformlifte, im speziellen für Rollstuhlfahrer. Das maximal zu hebende Gewicht liegt hier auch bei 300 Kilogramm, so dass schwere Rollstühle aber auch Lasten über Treppen und Absätze transportiert werden können. Der Vorteil gegenüber dem Plattformlift liegt in der schnelleren Installation wobei der Hublift allerdings nur an einer freistehenden Treppe installiert werden kann. Die maximale Hubhöhe liegt zwischen 0 und 3 Metern.

Senkrechtaufzug

Aufzug:
Ein Aufzug (Senkrechtaufzug, Behindertenaufzug, etc.) ist ohne Zweifel die komfortabelste Variante für die Anschaffung eines Lifts – aber auch die teuerste. Dies hängt neben dem Produktpreis hauptsächlich mit den Kosten der Ein- und Umbaumaßnahmen zusammen. Umbaumaßnahmen stellen vor allem die Zufahrtswege sowie die Zugänge zum Aufzugschacht dar. Er eignet sich für Rollstuhlfahrer ebenso wie für Senioren sowie zum Transportieren von Lasten. Der Aufzug ist für mehrere Personen gleichzeitig nutzbar und kann dabei Höhenunterschiede von bis zu 12 Metern überwinden.


Vor- und Nachteile vom Neu- und Gebrauchtkauf eines Treppenlifts

Grundsätzlich kommen für den Kauf eines gebrauchten Treppenlifts nur die Sitzlifte und Plattformlifte in Frage. Die Preise für gebrauchte Sitz- und Plattformlifte beginnen im Innenbereich bei 2.500 Euro. In der Regel kann man bei einem Sitzlift nur den gebrauchten Sitz inklusive der Antriebstechnik kaufen. Die Schienen müssen auch beim Gebrauchtkauf erneuert werden, da sie den räumlichen Gegebenheiten stets individuell angepasst werden müssen. Eine Ausnahme besteht bei geraden Treppen, bei denen eventuell eine gebrauchte Schiene verwendet werden kann.

Zuschüsse beim Kauf eines Treppenlifts

Die Pflegeversicherung fördert den Kauf von Treppenliften unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Betrag von bis zu 2.557 Euro. Ziel ist es, dass der Pflegebedürftige möglichst lange in seiner vertrauten Umgebung wohnen bleiben kann. Die wichtigste Voraussetzung für die Genehmigung von Zuschüssen ist die Einstufung des Antragsstellers in mindestens Pflegestufe 1. Zuschüsse können für alle Lift-Arten erteilt werden.

Weitere Möglichkeiten finanzieller Unterstützung ergeben sich im Falle eines Unfalls durch die Berufsgenossenschaft, bei Kriegs- oder Wehrdienstverletzungen durch die Hauptfürsorgestelle bzw. dem Versorgungsamt oder der Krankenkasse bei Behinderungen und Krankheiten.

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