Für Personen, die im Rollstuhl sitzen, gibt es spezielle Treppenlifter, die Plattformlifter. Damit kann man eine Person im Rollstuhl sitzend von einer Etage in die andere transportieren. Bereits vor dem Rollstuhllift Kauf sind ein paar Überlegungen und Gespräche notwendig, um das richtige Modell möglichst kostengünstig einbauen lassen zu können.
Bei den Plattformliften ist die Form der Treppe ein entscheidender Faktor. Für gerade Treppen sind die Kosten niedriger, da das Schienensystem günstiger ist. Bei gewundenen Treppen können Kosten bis zu 15.000 eingerechnet werden. Nach der Wahl des Modells können vor dem Rollstuhllift Kauf die notwendigen Gespräche mit der zuständigen Krankenkasse und dem Arzt geführt werden.
Bei einer vorliegenden Bescheinigung vom behandelnden Arzt kann ein Rollstuhllift Kauf bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Die Krankenkassen gewähren Zuschüsse schon ab der ersten Pflegestufe. Dieser Zuschuss muss vor dem Rollstuhllift Kauf beantragt werden und kann bis zu 2.557 betragen. Bei Veränderung der Pflegestufe kann erneut ein Zuschuss beantragt werden.
Fast alle Anbieter gewähren auch einen praktischen Test ihrer Geräte. Dieser kann in einem Musterhaus in Wohnortnähe stattfinden und wenn sich diese Möglichkeit bietet, sollten Kaufinteressenten sie auf jeden Fall wahrnehmen. So erhält man einen umfassenden Eindruck und kann Fragen stellen, die bei einem Verkaufsgespräch im Büro erst gar nicht aufgekommen wären.
Bereits vor dem Plattformlift Kauf sollte das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Dieser darf sein Einverständnis nicht verweigern, wenn die Person auf einen Treppenlift angewiesen ist. An den Kosten dafür muss er sich allerdings nicht beteiligen.
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