Steuerberater München

Das Steuersystem in Deutschland ist nicht immer leicht zu durchschauen. Dabei kann ein kompetenter Steuerberater in München helfen. Sein Ziel ist unter anderem die Steuerlast seines Mandanten zu verringern. Dadurch trägt ein Steuerberater in München durch seine Hilfestellung in betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verbesserung der Wirtschaftslage des Unternehmens bei.

Welche Leistungen bieten Steuerberater in München an?

Die "Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" (STBGebV) verschafft bezüglich der Leistungen und der Vergütung von Steuerberatern in München wichtige Anhaltspunkte. Allgemein werden Leistungen von Steuerberatern in zwei Kategorien unterschieden:

  • Hilfeleistungen in Steuerangelegenheiten
  • Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen

Die erste Kategorie unterliegt hierbei der Steuerberatergebührenverordnung. Die Vergütungsart der zweiten Kategorie ist zwischen dem Kunden und dem Steuerberater frei aushandelbar. Allerdings muss sie den Bestimmungen des Zivilrechts entsprechen.

Steuerberater in München - Hilfeleistungen in Steuersachen und ihre Kosten

Hilfeleistungen in Steuersachen umfassen folgende Tätigkeiten:

  • Private Steuererklärung
  • Überschussrechnung, Umsatzsvorsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung
  • Bilanzerstellung
  • Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung
  • Körperschafts- oder Gewerbesteuererklärung

Ihre Gebühr berechnet sich jeweils nach einer Wertgebühr, die sich auf den Gegenstandswert bezieht.

Ein Steuerberater in München kann folgende Gebühren verlangen:

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  • Überschussrechnung => ein bis zwölf Zwanzigstel des Gegenstandwerts
  • Steuererklärung=> ein bis sechs Zehntel der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen
  • Bilanzerstellung => zehn bis vierzig Zehntel des Mittelwerts der Summe der Aktiva und des Jahresumsatzes

Alle anderen genannten Leistungen liegen zwischen den genannten Margen.

Beitragsrahmen- und Zeitgebühr bei Steuerberatern in München

Neben den Wertgebühren ist es dem Steuerberater in München möglich, Zeitgebühren oder Beitragsrahmengebühren zu verlangen. Zeitgebühren in Höhe von 19 bis 45 Euro pro Stunde werden bei der Prüfung einer Steuererklärung und der einmaligen Einrichtung einer Buchführung fällig. Beitragsrahmengebühren werden hingegen bei Leistungen erhoben, die Unternehmen bei der Führung von Lohnkonten unterstützen. Hier liegt der Gebührensatz bei monatlich 2,50 bis 15,00 Euro pro im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

Weitere Leistungen der Steuerberater in München

Steuerberater können weitere Tätigkeiten übernehmen, die nicht durch die Gebührenordnung abgedeckt sind. So sind einige in der Unternehmensberatung oder der Existenzgründungsberatung tätig. Für diese Leistungen können sie ein angemessenes Honorar verlangen. Weitergehende rechtliche Bestimmungen gibt es jedoch nicht.

Daraus entsteht für den Steuerberater ein Spielraum bezüglich der zu verlangenden Gebühren. Durch den Wettbewerb auf dem Steuerberatungsmarkt kann dieses für den Mandanten von Vorteil sein, denn so kann er ein günstigeres Honorar aushandeln.


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Infos für Anbieter

Kostenlose Hotline: 0800 29 29 29 4