Ein Steuerberater in Köln hat das Ziel, die Steuerlast seiner Mandanten zu senken und somit zu ihrem wirtschaftlichen Erfolg beizutragen. Er berät Sie in allen Fragen im Bereich der Steuer- und Betriebswirtschaft, begleitet Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen und Betriebsprüfungen und vertritt Ihr Unternehmen vor dem Bundesfinanzhof. Im Gegensatz zu einem Wirtschaftsprüfer berät ein Steuerberater in Köln private, sowie gewerbliche Mandanten.
Neben Gehaltsabrechnung, Vermögensplanung, Insolvenzverwaltung und Erstellung von Jahresabschlüssen kann ein Steuerberater Ihrem Unternehmen in vielen Bereichen hilfreich sein. Zu seinen Tätigkeiten gehören unter anderem:
Das deutsche Steuerrecht ist sehr kompliziert. Daher kann es oft schwer sein, alles was für Ihr Unternehmen wichtig ist, zu berücksichtigen. Ein kompetenter Steuerberater aktualisiert ständig sein Steuerrechtswissen. Dies erspart Ihnen die Sorge, dass die neuesten Regelungen in Ihren Steuerfragen nicht berücksichtigt worden sind.
Zudem ist jeder dritte Steuerbescheid in Deutschland falsch. Doch ist oft nur ein Steuerberater in der Lage dies zu erkennen und gegen fälschliche Forderungen des Finanzamtes Einspruch zu erheben. Wenn Sie aus Unwissenheit falsche oder unvollständige Angaben abgeben, können Sie sich strafbar machen. Ein Steuerberater kann dieses durch Beratung und Betreuung verhindern.
Die Pflichten des Steuerberaters sind in einem Leistungskatalog deutlich festgelegt. Deshalb können Sie den Steuerberater anklagen, wenn Sie von ihm falsch beraten worden sind oder er nicht alle Steuerspar-Möglichkeiten Ihres Unternehmens ausgeschöpft hat.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Möglichkeit einer Anklage vom Auftrag des Steuerberaters abhängt. Dies bedeutet, dass Sie den Steuerberater nicht anklagen dürfen wenn er Ihre jährlichen Steuererklärungen als Aufgabe hatte und Sie dabei nicht auf die Schieflage Ihres Unternehmens aufmerksam gemacht hat. Wenn der Steuerberater falsch informiert wurde, kann ihm ein Vergehen nicht angelastet werden. Auch wenn der Mandant die Hinweise des Steuerberaters nicht befolgt, wird der Berater nicht verantwortlich gemacht.
Wenn innerhalb eines Mandats der Steuerberater kleinere Fehler, beispielsweise eine falsche Buchung macht, kommt er selbst dafür auf. Jeder Steuerberater ist zu einem Selbstbehalt von 2500 bis 5000 Euro zur Absicherung kleinerer Unregelmäßigkeiten verpflichtet. Wenn es jedoch um höhere Summen geht, werden Ihnen die Kosten durch die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung des Steuerberaters erstattet. Diese Versicherung ist für jeden Steuerberater Pflicht.
Kostenlose Hotline: 0800 29 29 29 4