Solarthermie Förderung

Der Staat hat ein großes Interesse daran, dass Bauherren Erneuerbare Energien in ihre Planung mit einbeziehen. Dazu gibt es auf der einen Seite die Solarthermie Förderung durch Marktanreizprogramme und auf der anderen Seite eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen. Vor der Installation einer Solarthermie-Anlage muss geprüft werden, ob die Errichtung genehmigungspflichtig ist oder sogar eine Pflicht zur Errichtung besteht. Nach den Bauordnungen der Länder (LBO) benötigt eine Solarthermie-Anlage grundsätzlich keine Baugenehmigung. Ausnahmen stellen die Solarthermie-Anlagen auf Kulturdenkmälern dar. In Brandenburg bestehen Sonderregelungen für die Aufstellung von Solarkollektoren auf Flachdächern. Durch das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) sind Eigentümer von Gebäuden, die ab dem 01. Januar 2009 errichtet werden verpflichtet, einen Teil ihres Wärmeenergiebedarfs aus Erneuerbaren Energiequellen zu decken. Als Ausgleich gewährt der Staat eine Solarthermie Förderung.

Solarthermie Förderung - Fördergelder

Der wichtigste Förderer für solarthermische Anlagen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (Bafa). Die Bafa fördert Maßnahmen im Rahmen des Markanreizprogrammes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

  • Investitionsförderung: Sie wird für die erstmalige Installation einer Solarthermie-Anlage auf einem Ein- oder Mehrfamilienhaus gewährt. Die Kollektorfläche muss zwischen 20 m² und 40 m² liegen und bestimmten Qualitätsanforderungen genügen. Die Investitionsfördergelder betragen für den Bau einer Raumheizungswassererwärmungs-Anlage 180 EURO pro Quadratmeter Kollektorfläche. Dagegen liegt der Förderbetrag für eine Anlage zur Trinkwassererwärmung bei 90 Euro je Quadratmeter.
  • Basisförderung: Erfüllt eine Solarthermie-Anlage nicht die Voraussetzungen für die Investitionsförderung, können Kombianlagen mit einer Trinkwassererwärmung und Raumheizungswassererwärmung mit 90 EURO/m² bezuschusst werden. Ab 2012 erhalten reine Trinkwassererwärmungs-Anlagen keine Basisförderung mehr.
  • Bonusförderung: Das Bonusförderungsprogramm sieht Zuschüsse unter bestimmten Bedingungen vor, so etwa bei einem Kesseltausch im Zusammenhang mit der Installation von Solarkollektoren sowie Kombinationen mit anderen regenerativen Energieträgern. Hierbei sollten Einzelheiten direkt bei der Bafa erfragt werden. Die Höhe der Förderung kann insgesamt bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten betragen.
  • Förderung durch die KfW: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat eine spezielle Fördermaßnahme für Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Kollektorfläche aufgelegt. Jeder der eine förderberechtigte Maßnahme vornimmt, kann einen Antrag bei der KfW stellen. Die Höhe der gewährten Kredite geht bis zu 100% der Nettoanschaffungskosten. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.

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