Der Staat hat ein großes Interesse daran, dass Bauherren Erneuerbare Energien in ihre Planung mit einbeziehen. Dazu gibt es auf der einen Seite die Solarthermie Förderung durch Marktanreizprogramme und auf der anderen Seite eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen. Vor der Installation einer Solarthermie-Anlage muss geprüft werden, ob die Errichtung genehmigungspflichtig ist oder sogar eine Pflicht zur Errichtung besteht. Nach den Bauordnungen der Länder (LBO) benötigt eine Solarthermie-Anlage grundsätzlich keine Baugenehmigung. Ausnahmen stellen die Solarthermie-Anlagen auf Kulturdenkmälern dar. In Brandenburg bestehen Sonderregelungen für die Aufstellung von Solarkollektoren auf Flachdächern. Durch das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) sind Eigentümer von Gebäuden, die ab dem 01. Januar 2009 errichtet werden verpflichtet, einen Teil ihres Wärmeenergiebedarfs aus Erneuerbaren Energiequellen zu decken. Als Ausgleich gewährt der Staat eine Solarthermie Förderung.
Der wichtigste Förderer für solarthermische Anlagen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (Bafa). Die Bafa fördert Maßnahmen im Rahmen des Markanreizprogrammes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
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