Solarstromvergütung

Durch die Installation einer Solaranlage entscheiden Sie sich für eine ökologische und effiziente Art, Strom für Ihr Eigenheim oder Ihre Firma zu produzieren. Besonders reizvoll ist dabei, dass Sie für den Strom, den Sie darüber hinaus produzieren, eine Solarstromvergütung bekommen. Dies gilt nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Photovoltaikanlangen unterschiedlich gestaffelt nach Anlagengröße - gemessen in Kilowatt-Peak (kWp) - und Nutzung. D. h. mit jeder überschüssigen Kilowattstunde, die Sie ins allgemeine Stromnetz einspeisen, können Sie dazu durch die Solarstromvergütung hinzu verdienen. Außerdem wird der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ebenfalls vergütet und ist auf Grund von Einsparungen mittlerweile rentabler als die Stromeinspeisung.

Solarstromvergütung – Was müssen Sie beachten?

Für die Höhe der Solarstromvergütung sind fünf Kriterien besonders entscheidend:

  1. An welchem Ort ist die Solaranlage installiert? Befindet sie sich an einem Gebäude oder auf einer Freifläche?
  2. Inbetriebnahmezeitpunkt: Wann hat die Anlage das erste Mal Strom erzeugt? Da vom Gesetzgeber eine jährliche Kürzung der Solarstromvergütung festgelegt ist, ist die Einspeisevergütung von Anlagen, die 2010 an das Netz angeschlossen wurden, höher als die der 2011 in Betrieb Genommenen.
  3. Wie hoch ist die Leistung einer Aufdachanlage? Die Einspeisevergütung ist hier in drei Stufen gestaffelt: 30kWp bis 100 kWp; 100 kWp bis 1000 kWp; 1000 kWp.
  4. Höhe des Eigenverbrauchsanteils des produzierten Stroms? Liegt dieser unter oder über 30%? Die Solarstromvergütung gilt allerdings nur für Solaranlagen auf Gebäuden oder für Fassadenanlagen, die eine Leistung von 500 kWp besitzen.
  5. Für Freiflächenanlagen: Von welcher Beschaffenheit ist die Fläche, auf welcher die Anlage steht? Hier wird in Konversionsflächen, sonstige Flächen und Grünflächen (Ackerland) unterteilt, wobei Anlagen auf Ackerland nur noch bis 2010 die Solarstromvergütung erhalten.


Solarstromvergütung: Kürzung der Einspeisevergütung-Förderung Eigenverbrauchs

Die Neufassung des EEG vom 01.07.2010 besagt, dass die Kürzung der Einspeisevergütung mit dem jährlichen Zubau von Solaranlagen steigt. Als Obergrenze für die Degression der Einspeisevergütung wurden jedoch 13% festgesetzt, welche nach aktuellen Zahlen bereits voll ausgeschöpft wird. Ab 2012 wird die Solarstromvergütung nach einem neuen Verfahren berechnet.

Jahr Einspeisevergütung bis 30 kW Einspeisevergütung bis 100 kW Einspeisevergütung bis 1 MW
2011 28,74 Cent/kWh 27,36 Cent/kWh 25,87 Cent/kWh
2012 24,43 Cent/kWh 23,26 Cent/kWh 21,98 Cent/kWh

Der Solarstromvergütungssatz für den Eigenverbrauch wird aus der für die jeweilige Anlage geltenden Vergütung für die Netzeinspeisung (siehe oben) errechnet. Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen: Abzug bis 30% Eigenverbrauch: 8,05 Ct./kWh Anreiz: 3,8 Ct./kWh Abzug ab 30% Eigenverbrauch: 12,43 Ct./kWh Anreiz: 8 Ct./kWh.

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