Durch die Installation einer Solaranlage entscheiden Sie sich für eine ökologische und effiziente Art, Strom für Ihr Eigenheim oder Ihre Firma zu produzieren. Besonders reizvoll ist dabei, dass Sie für den Strom, den Sie darüber hinaus produzieren, eine Solarstromvergütung bekommen. Dies gilt nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Photovoltaikanlangen unterschiedlich gestaffelt nach Anlagengröße - gemessen in Kilowatt-Peak (kWp) - und Nutzung. D. h. mit jeder überschüssigen Kilowattstunde, die Sie ins allgemeine Stromnetz einspeisen, können Sie dazu durch die Solarstromvergütung hinzu verdienen. Außerdem wird der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ebenfalls vergütet und ist auf Grund von Einsparungen mittlerweile rentabler als die Stromeinspeisung.
Für die Höhe der Solarstromvergütung sind fünf Kriterien besonders entscheidend:
Die Neufassung des EEG vom 01.07.2010 besagt, dass die Kürzung der Einspeisevergütung mit dem jährlichen Zubau von Solaranlagen steigt. Als Obergrenze für die Degression der Einspeisevergütung wurden jedoch 13% festgesetzt, welche nach aktuellen Zahlen bereits voll ausgeschöpft wird. Ab 2012 wird die Solarstromvergütung nach einem neuen Verfahren berechnet.
| Jahr | Einspeisevergütung bis 30 kW | Einspeisevergütung bis 100 kW | Einspeisevergütung bis 1 MW |
| 2011 | 28,74 Cent/kWh | 27,36 Cent/kWh | 25,87 Cent/kWh |
| 2012 | 24,43 Cent/kWh | 23,26 Cent/kWh | 21,98 Cent/kWh |
Der Solarstromvergütungssatz für den Eigenverbrauch wird aus der für die jeweilige Anlage geltenden Vergütung für die Netzeinspeisung (siehe oben) errechnet. Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen: Abzug bis 30% Eigenverbrauch: 8,05 Ct./kWh Anreiz: 3,8 Ct./kWh Abzug ab 30% Eigenverbrauch: 12,43 Ct./kWh Anreiz: 8 Ct./kWh.
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