Photovoltaikanlage planen

Bevor es zu einer Installation kommt, muss man die Photovoltaikanlage planen. Die erste Planung und Prüfung kann selbst durchgeführt werden, wobei generell bei diesem Vorgehen zu einer professionellen Hilfe geraten wird. Der Planung gehen folgende Faktoren voraus:

  • Ort der Installation und Ertrag
  • Dachausrichtung und Neigung
  • Beschattungen
  • Finanzierung und Investition
  • Rechtliche Grundlagen und Steuern
  • Betriebskosten

Bauliche Voraussetzungen für die Planung der Photovoltaikanlage

Auch nördlich vom Äquator, wie in Deutschland, können Photovoltaikanlagen effizient genutzt werden. Die Anlagen sind auf das vorherrschende Lichtverhältnisse ausgelegt und erzielen höchstmöglichen Ertrag. Die Ausrichtung ist Richtung Süden oder Südosten zu regeln, da es hier die meisten Sonnenstunden am Tag gibt. Das Sonnenlicht muss in einem Winkel von 90° auf die Solarflächen treffen, damit die Energieausbeute am größten ist. Es reicht ein Aufstellwinkel zwischen 30° und 45°. Der Reflexionsverlust ist dann am geringsten. Bei der Aufstellung muss der ganzjährige Verlauf der Sonne berücksichtigt werden. Die Anlage darf nicht von nahestehenden Bäumen oder Gebäuden beschattet werden.

Investition und Finanzierung der Photovoltaikanlage planen

Bei einer Leistung von 4,5 KW auf einem Einfamilienhaus kann von einer Investition von ca 15.000 bis 20.000 Euro ausgegangen werden. Staatliche Förderungen gibt es durch die KfW-Bank, die zinsgünstige Kredite zur Verfügung stellt. Der Preis für die Anlage richtet sich nach der Qualität der Module und der Flächengröße. Je hochwertiger die Module sind, desto länger ist die Lebensdauer und höher ist der Ertrag. Über die Einspeisevergütung, die auf 20 Jahre im Erneuerbare Energiengesetz (EEG) geregelt ist, kann die Photovoltaikanlage refinanziert werden. Eine Gewerbeanmeldung für die Eigennutzung entfällt. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten ist das Leasing oder die Miete.

Betriebskosten der Photovoltaikanlage einplanen

  • Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen einberechnet werden
  • Die Stromzählergebühren des Netzbetreibers gehören zu den Betriebskosten
  • Die Anlage benötigt eine Versicherung
  • Finanzierungskosten enthalten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sie werden über die Nutzungsdauer jährlich abgeschrieben
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