Nach dem so genannten Photovoltaik Vorschaltgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 1.1.2004, muss der Strom aus Solaranlagen von den örtlichen Betreibern in das öffentliche Netz eingespeist werden. Je nach Jahr der Inbetriebnahme der Anlage gibt es eine entsprechende Mindestvergütung, die auf 20 Jahre hin garantiert ist. Die Einspeisevergütung Solaranlagen bleibt demnach auf 20 Jahre gleich
Wird eine Anlage noch im Jahr 2010 in Betrieb genommen, dann erhält man zum Beispiel bis 2031 eine gleichbleibende Vergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung Solaranlagen richtet sich nicht nur nach dem Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch nach den Anlagentypen. Hierbei gibt es eine degressive Regelung. Pro Jahr sinkt diese Vergütung um einen bestimmten Prozentsatz. Im Jahr 2008 waren dies fünf Prozent. Im Jahr 2009 und 2010 sind es acht Prozent. Insgesamt richtet sich die Höhe der Vergütung nach:
| Installationszeitpunkt | Anlage bis 30 KW |
Anlage bis 100 KW |
Anlage bis 1 MW |
Anlage ab 1 MW |
Freiland- und Freiflächenanlagen |
| 2008 | 46,75 | 44,48 | 43,99 | ||
| 2009 | 43,01 | 40,91 | 39,58 | 33,00 | 31,94 |
| 01.01.10 - 30.06.10 | 39,14 | 37,23 | 35,23 | 29,37 | 28,43 |
| 01.07.10 - 31.09.10 | 34,05 | 32,39 | 30,65 | 25,55 | 24,17 |
| 01.10.10 - 31.12.10 | 33,03 | 31,42 | 29,73 | 24,79 | |
| 2011 | 28,74 | 27,33 | 25,86 | 21,56 | 21,11 |
Zur Finanzierung von Photovoltaik Anlagen gibt es unterschiedliche Darlehen der KfW. Jedes Bundesland hat zusätzlich sein eigenes Angebot, ob die Anlagen staatlich gefördert werden. Beispielsweise in Bayern und Niedersachsen gibt es die Förderung in Form von Zuschüssen. Zusätzlich zur Amortisierung der Anlage ist die Einspeisevergütung zu nutzen.
Kostenlose Hotline: 0800 29 29 29 4