Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, oder auch Erneuerbare-Energien-Gesetz) gehört zu einer Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen Nutzung und Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen, wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll. Ursprünglich in kraftgetreten am 1. April 2000 wurde das EEG 2012 auf Beschluss des Bundestages zuletzt geändert. Grundsätzlich betreffen die Regelungen des EEG nur die Stromerzeugung und ist in 47 Ländern Vorbild für ähnliche Förderungsprogramme. Dementsprechend soll es im Interesse des Klima- und Umweltschutzes:
Ein wesentlicher Bestandteil der Regelungen bezieht sich auf die Nutzung von, durch Photovoltaik erzeugten, Strom. So spart jeder, der den Solarstrom der eigenen Anlage komplett oder auch teilweise verbraucht zusätzliche Stromkosten. Zudem kann er einen staatlichen Bonus, bei einem Eigenverbrauch von 30% auf 8,05 Cent/kWh und bei mehr Eigenverbrauch bis zu 11,23 Cent/kWh in Anspruch nehmen. Aber auch die Einspeisung in das Stromnetz wird weiterhin über den Zeitraum von 15 bis 20 Jahren mit der EEG Einspeisevergütung 2012 entlohnt. Damit sind alle Stromanbieter dazu verpflichtet, den Photovoltaikstrom des Anbieters zu kaufen. Dazu reicht eine Anmeldung der Anlage via Internet oder Fax bei der Bundesnetzagentur. Die Einspeisevergütung lag bisher bei 21 bis 28 Cent/kWh, wird mit dem neuen EEG 2012 jedoch auf 18 bis 24 Cent/kWh reduziert.
Die Mehrkosten, die von den EEG-Strom aufnehmenden Netzbetreibern den Übertragungsnetzbetreibern berechnet werden, werden als EEG Umlage 2012 bezeichnet. Für das Jahr 2012 wird sich die EEG-Umlage auf etwa 3,8 Cent belaufen. Mehr Informationen zum Stichwort EEG Vergütung 2012 finden sich auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums.
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