Privatdetektiv

Ein Privatdetektiv ist ein Ermittler, der von

  • Unternehmen,
  • Privatpersonen oder
  • Rechtsanwälten

engagiert wird, um in einem juristischen Streitfall gerichtsfeste Beweise zu sammeln, die für den Auftraggeber sprechen.

Im Alltag fallen sie den wenigsten Menschen wirklich auf, was aber daran liegt, dass Privatdetektive immer verdeckt ermitteln und ihre Identität in der Regel nicht preisgeben, da sie sonst ihren Auftrag nicht ausführen können.


Was macht ein Privatdetektiv?

Sie arbeiten nur für ihre Kunden und sind dementsprechend auch nur auf der Suche nach Informationen, die für ihre Auftraggeber dienlich sind. Strafbar machen sich die privaten Ermittler für Kunden nicht. Wenn das Ermittlungsinteresse nicht rechtmäßig ist, werden sie auch nicht aktiv. Ansonsten ermitteln sie präzise und oft mit Erfolg. Da sie für ihre Ermittlungen keine Sonderrechte genießen können, sind sie allerdings in ihrer Beweisführung eingeschränkt. Wenn sie keine beweiskräftigen Dokumente beschaffen können, besteht jedoch die Möglichkeit, sie als Zeuge bei Gericht zu berufen. Dann können sie ihre Ermittlungsergebnisse bestätigen. Das ist nicht selten ein Anlass für die staatlichen Ermittler, die Untersuchung zu erweitern und so die Beweise zu beschaffen.

Privatdetektive: Experten auf ihrem Gebiet

Privatdetektive sind immer gut geschulte Experten. Viele waren früher bei der Polizei tätig, haben sich dann aber selbstständig gemacht, etwa weil die Verdienstmöglichkeiten besser sind und man freier arbeiten kann. Als Experten setzen sie auch modernste Ermittlungstechniken, wie Mikrokameras oder GPS-Sender zur Überwachung ein und können nach den zeitgemäßesten Ermittlungsverfahren vorgehen. Am häufigsten wird ein Privatdetektiv im Bereich der Kontrolle von Arbeitsrechten oder Versicherungsdelikten eingesetzt, ermitteln aber auch in privaten Fällen wie dem Ehebruch. Sie liefern gewohnheitsgemäß präzise und gute Ermittlungsergebnisse. Beauftragt man Dienstleister wie Privatdetektive, kosten diese pro Tag ungefähr 300 Euro plus Spesen.

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Sonderrechte für einen Privatdetektiv?

Um es einfach zu sagen, hat ein Privatdetektiv in der Regel weder mehr noch weniger Rechte als zum Beispiel ein Bäcker, ein Installateur oder Kurierfahrer. Denn eine Detektei ist nichts weiter als ein privates Unternehmen, das Ihnen einen Service anbietet. Demnach dürfen Privatdetektive auch keine Spezialgeräte zum Beispiel zur Ortung von Mobiltelefonen einsetzen, solche Methoden sind unter anderem nur polizeilichen oder militärischen Behörden wie der Bundeswehr, dem Bundesnachrichtendienstes oder dem Bundeskriminalamt rechtlich gestattet. Privatdetektive setzen lediglich Techniken und Methoden ein, die nur bis zu einem gewissen zulässigen Grad in die Privatsphäre der zu prüfenden Personen eindringen.

Privatdetektive - Beweise sammeln für das Gericht

Da Privatdetektive oft in Fällen eingesetzt werden, die unmittelbar vor einer Gerichtsverhandlung stehen, wünschen die Auftraggeber zusätzliches, belastendes Material gegen die Angeklagten. In solchen Fällen werden die oben erwähnten Grenzen der Privatsphäre eines Menschen weiter nach unten verschoben, so dass ein Privatdetektiv sozusagen erweiterte Rechte erhält (auch wenn diese sich nur minimal von den eigentlichen Rechten unterscheiden und oft im Einzelfall geklärt werden müssen). Grundsätzlich stellt sich die rein moralische Frage ob es nicht gegen die Grundgesetze eines Menschen verstößt, wenn ein privates Unternehmen auf diese Weise in die Privatsphäre eindringt. Dies ist auch fraglich für Personen, die in einem Strafprozess angeklagt sind und somit der Strafverfolgung unterliegen.

Privatdetektiv - Schusswaffen sind tabu

Leider werden Privatdetektive durch Fernsehsendungen vollkommen falsch dargestellt und nur allzu oft mit der Rolle der Zivilfahnder der Polizei vertauscht. Die Aufgaben bestehen bei einem Privatdetektiv nur darin, Beweise zu sammeln, nicht den Verdächtigen zu verfolgen und festzunehmen. Dies ist wirklich Arbeit der polizeilichen Behörden. Aus diesem Grund tragen Privatdetektive auch keine Schusswaffen und sind auch nicht grundlegend dazu berechtigt, eine Waffe zu tragen. Auch zum eigenen Schutz bei gefahrenträchtigen Aufträgen werden höchstens Abwehrmittel wie Pfefferspray mitgeführt. Natürlich gibt es auch einige wenige Detektive, die zwar Waffen tragen, sie jedoch wie die Polizei nur zum Schutz in extremen Gefahrensituationen (eigene Lebensgefahr oder unmittelbare Lebensgefahr für andere Menschen) einsetzen.

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