Mitarbeiterüberwachung

Manchmal sieht sich ein Unternehmen gezwungen, eine Mitarbeiterüberwachung durchführen zu lassen, beispielsweise:

  • wenn ein Mitarbeiter auffallend häufig krank ist
  • wenn der Verdacht auf Betrug vorliegt, also Geld oder Wertgegenstände fehlen
  • wenn man den Verdacht hat, dass Firmeninterna weitergegeben worden sind beziehungsweise noch weitergegeben werden

Möchte man einen oder mehrere seiner Mitarbeiter überwachen lassen, sollte man dabei sehr vorsichtig und professionell vorgehen, indem man damit eine spezialisierte Detektei beauftragt. Deren qualifiziertes Personal überwacht dann etwa den Gesundheitszustand eines ungewöhnlich oft erkrankten Mitarbeiters. Im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung hat ein Chef gewisse Pflichten, beziehungsweise Verbote. So darf er einen Mitarbeiter, wenn dieser trotz Verbots privat im Internet surft, nicht kündigen, ohne ihn vorher abgemahnt zu haben. Weiterhin hat er nicht das Recht, private Notizen, die auf dem Schreibtisch des Mitarbeiters liegen, zu lesen.

Konditionen der Mitarbeiterüberwachung

Für die Mitarbeiterüberwachung gibt es verschiedene Möglichkeiten und unterschiedliche Preisklassen. Dabei sind die Konditionen in erster Linie davon abhängig, für welche Form der Mitarbeiterüberwachung sich das betreffende Unternehmen entscheidet beziehungsweise mit welchen Methoden man die entsprechenden Mitarbeiter überwachen möchte. Die günstigste Form ist sicher das Anbringen einer versteckten Kamera. Allerdings gibt es dafür bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Schwarzarbeit? Mitarbeiterüberwachung als Mittel zur Antwort

Eine weitere Lösung, insbesondere bei Überwachung einzelner Mitarbeiter, ist die Inanspruchnahme eines entsprechend spezialisierten Detektivs. Diese Alternative bietet sich mitunter an, um herauszufinden, ob der Mitarbeiter wirklich krank ist oder schwarz arbeitet. Auch kann so ermittelt werden, ob eine weitere Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen erfolgt. Die Konditionen für diese Dienstleistung sollten individuell vereinbart werden. Der Stundensatz eines beauftragten Detektivs beträgt ungefähr 50 Euro. Das Honorar eines Auftrags für einen Ermittler kann sich auf etwa 2.000 Euro belaufen.

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