Nach der Bundesnotarordnung sind Notare „Träger eines öffentlichen Amtes“ und sind im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Dazu gehören unter anderem die Beurkundung von Verträgen, Unterschriftenbeglaubigung, sowie die Erbenfeststellung. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten, die Rechtsangelegenheiten bis zu Gerichtsverhandlungen vertreten, haben Notare einen Interessenausgleich als Ziel.
Unter anderem erbringen Notare die folgenden Leistungen:
Bei der Auswahl von Notaren ist nicht nur die langjährige Erfahrung dieser von Bedeutung, sondern auch ihre Spezialisierung. Je nach dem zu welchem Bereich Ihre Angelegenheit gehört, sollten Sie sich an einen sich auf dieses Gebiet spezialisierenden Notar wenden. Tätigkeitsgebiete wie das Familienrecht, Grundstücksrecht, Unternehmensrecht etc. sind solche Spezialgebiete und werden meistens zusammen mit den allgemeinen Daten der Notare angegeben. Bei der Auswahl von kompetenten Notaren sind Empfehlungen von vertrauenswürdigen Bezugspersonen oft hilfreich.
Notare dürfen ihren Arbeitsaufwand nicht nach Stundenleistung abrechnen, sondern werden durch Gebühren bezahlt, die in der Kostenordnung festgelegt sind. Bei einem Vermögen von 50.000 € belaufen sich die Gebühren für die Beurkundung eines Testaments voraussichtlich auf circa 160 €. Währenddessen treten ungefähr die folgenden Kosten bei einem Immobilienkauf mit einem Verkaufswert von 100.000,-- € auf:
Die Summe für Notare: circa 530,00 €
Kostenlose Hotline: 0800 29 29 29 4