Notar

Die Beurkundung von Verträgen, Grundbuch-und Registerangelegenheiten, sowie die Erbenfeststellung sind Bereiche des Notars, die nur mithilfe der Rechtspflege geordnet werden können. In diesen Bereichen ist ein Notar tätig, zu deren Aufgabe es gehört den Gang zum Gericht durch einen Interessenausgleich zu vermeiden.

Der Notar - Seine Aufgaben

Die folgenden Leistungen gehören unter anderem zu den Aufgaben eines Notars:

Einleitung, Überwachung und Förderung des Vollzugs von Rechtsgeschäften

  • Bewirken der Eintragung ins Handelsregister bei Handelsgesellschaftsverträgen, sowie der Eigentumsumschreibungen ins Grundbuch
  • Veranlassung von Erbscheinerteilungen und Testamenteröffnungen durch das Nachlassgericht
  • Einholung von behördlichen Bescheinigungen und Genehmigungen bei Grundstückskaufverträgen
  • Führung von Schriftverkehr mit anderen Stellen (z.B. Gläubigern)
  • Abwicklung ergänzender Rechtsgeschäfte

Willenserklärungbeurkundung

  • Niederschreibung und Vorlesung von Erklärungen, sowie das Einleiten der Unterschreibung durch die Beteiligten
  • Zusammenstellung von Schriftstücken zu einer Urkunde

Wie unterscheiden sich Rechtsanwalt, Notar und Anwaltsnotar in ihren Aufgaben?

Ob der Dienst eines Nur-Notares, d.h. eines hauptberuflichen Notares, oder eines Anwaltsnotares, das heißt eines Notares, der gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig sein darf, in Anspruch genommen werden kann, liegt in der Bundesrepublik Deutschland an den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes.
Während es in den neuen Bundesländern keine Schwierigkeiten bereitet einen Nur-Notar zu finden, ist es in Berlin nicht möglich, da nur Anwaltsnotare zugelassen sind. Dabei muss die genaue Trennung der Funktionen von Anwaltsnotaren beachtet werden. Dies bedeutet, dass ein in einer Angelegenheit tätiger Rechtsanwalt nicht als Notar in derselben Angelegenheit auftreten darf.
Darüber hinaus ist ein Notariat eine halbamtliche Dienststelle, in der der Betreiber unter anderem den im Abschnitt „Aufgaben des Notars“ genannten Tätigkeiten nachgeht und gegebenenfalls einen Interessensausgleich der Parteien als Ziel hat. Währenddessen vertritt ein Rechtsanwalt Rechtsangelegenheiten vor Gericht.

Willenserklärungbeurkundung

Gebühren für ihre Tätigkeit werden von Notaren nach der Kostenordnung erhoben, was bedeutet, dass der Notar seinen Arbeitsaufwand nicht nach Arbeitsstunden abrechnen darf. Der jeweilige Geschäftswert ist hierbei oft die Maßgabe für die Gebühr. Dabei sind in der Kostenordnung folgende wesentliche Gebührenarten vorgesehen :

  • Doppelte Gebühr (wird bei Verträgen erhoben): Eine Gebühr von 714,-- € wird bei einem Kaufvertrag mit einem Kaufpreis von 200.000 € fällig.
  • Einfache Gebühr (bei einseitigen Erklärungen wie Testament): Eine Gebühr von 132 Euro wird bei einem Vermögen von 50.000 € erhoben.
  • Halbe Gebühr (bei Vollmachtbeurkundung): Eine Gebühr von 42 € wird bei der Beurkundung zum Verkauf eines Grundstücks mit einem Verkaufswert von 25.000 € erhoben.
  • Viertelgebühr (bei Beglaubigung von Unterschriften): Eine Gebühr von 18 € wird bei einer Löschungsantragsbeglaubigung für eine Grundschuld von 20.000 € erhoben.

Genauer genommen würden sich als ein ungefährer Richtwert bei einem Immobilienkauf mit einem Kaufpreis von 300.000,-- € folgende Notarkosten ergeben:

  • Beurkundung: circa 1.000,00 €
  • Schreibgebühren: 20,00 €
  • Postgebühren: 12,00 €
  • Mehrwertsteuer: circa 190,00 €
  • Gesamtkosten für den Notar: circa 1.244,00 €

Dabei würden sich zusätzlich die Grundbuchkosten auf circa 887,00 € belaufen, wodurch sich Gesamtkosten von ungefähr 2.131,00 € ergeben würden.
Um die Unparteilichkeit des Notars zu sichern, unterliegen die Kostenrechnungen der regelmäßigen Überprüfung durch eine Notarkasse oder den Landgerichtspräsidenten.

Auswahl des Notars

Wenn Sie einen Notar auswählen ist zu beachten, dass dieser über langjährige Erfahrung, sowie die nötige Spezialisierung verfügt. Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei öfters das Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht etc. und werden meistens als Grundinformationen mit dem Namen des Notars angegeben. Darüber hinaus können zuverlässige Bekannte oder Geschäftspartner, die bereits eine gute Erfahrung mit einem Notar gemacht haben, vertrauenswürdige Quellen sein.


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