Die Beurkundung von Verträgen, Grundbuch-und Registerangelegenheiten, sowie die Erbenfeststellung sind Bereiche des Notars, die nur mithilfe der Rechtspflege geordnet werden können. In diesen Bereichen ist ein Notar tätig, zu deren Aufgabe es gehört den Gang zum Gericht durch einen Interessenausgleich zu vermeiden.
Die folgenden Leistungen gehören unter anderem zu den Aufgaben eines Notars:
Ob der Dienst eines Nur-Notares, d.h. eines hauptberuflichen Notares, oder eines Anwaltsnotares, das heißt eines Notares, der gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig sein darf,
in Anspruch genommen werden kann, liegt in der Bundesrepublik Deutschland an den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes.
Während es in den neuen Bundesländern keine Schwierigkeiten bereitet einen Nur-Notar zu finden, ist es in Berlin nicht möglich, da nur Anwaltsnotare zugelassen sind. Dabei muss die genaue Trennung der Funktionen von Anwaltsnotaren beachtet werden. Dies bedeutet, dass ein in einer Angelegenheit tätiger Rechtsanwalt nicht als Notar in derselben Angelegenheit auftreten darf.
Darüber hinaus ist ein Notariat eine halbamtliche Dienststelle, in der der Betreiber unter anderem den im Abschnitt „Aufgaben des Notars“ genannten Tätigkeiten nachgeht und gegebenenfalls einen Interessensausgleich der Parteien als Ziel hat. Währenddessen vertritt ein Rechtsanwalt Rechtsangelegenheiten vor Gericht.
Gebühren für ihre Tätigkeit werden von Notaren nach der Kostenordnung erhoben, was bedeutet, dass der Notar seinen Arbeitsaufwand nicht nach Arbeitsstunden abrechnen darf. Der jeweilige Geschäftswert ist hierbei oft die Maßgabe für die Gebühr. Dabei sind in der Kostenordnung folgende wesentliche Gebührenarten vorgesehen :
Genauer genommen würden sich als ein ungefährer Richtwert bei einem Immobilienkauf mit einem Kaufpreis von 300.000,-- € folgende Notarkosten ergeben:
Gesamtkosten für den Notar: circa 1.244,00 €
Dabei würden sich zusätzlich die Grundbuchkosten auf circa 887,00 € belaufen, wodurch sich Gesamtkosten von ungefähr 2.131,00 € ergeben würden.
Um die Unparteilichkeit des Notars zu sichern, unterliegen die Kostenrechnungen der regelmäßigen Überprüfung durch eine Notarkasse oder den Landgerichtspräsidenten.
Wenn Sie einen Notar auswählen ist zu beachten, dass dieser über langjährige Erfahrung, sowie die nötige Spezialisierung verfügt. Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei öfters das Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht etc. und werden meistens als Grundinformationen mit dem Namen des Notars angegeben. Darüber hinaus können zuverlässige Bekannte oder Geschäftspartner, die bereits eine gute Erfahrung mit einem Notar gemacht haben, vertrauenswürdige Quellen sein.
Kostenlose Hotline: 0800 29 29 29 4