Jedes Unternehmen mit Angestellten muss eine Lohnabrechnung erstellen. Hier handelt es sich um einen höheren Arbeitsaufwand, bei dem spezialisierte und erfahrene Mitarbeiter eingesetzt werden sollten. Unterscheiden kann man sich zwischen einer internen und einer externen Lohnabrechnung. Prinzipiell darf die Lohnabrechnung jeder erstellen, wobei die Auslagerung bei einem hohen Mehraufwand sinnvoll sein kann.
Die angebotenen Leistungen externer Unternehmen für die Lohnabrechnung variieren stark im Preis. Der Standardtarif sollte bei 6,50 Euro pro Mitarbeiter im Monat liegen. Je mehr Mitarbeiter ein Unternehmen besitzt, desto geringer könnten die Kosten pro Mitarbeiter sein. Jedes Vergütungsmodell sollte eindeutig sein und mit den Leistungen des Anbieters gerechtfertig sein. Auch Referenzen und Prüfzertifikate geben Auskunft, welchen Stand der externe Anbieter besitzt. Theoretisch darf jeder in Deutschland den Titel Buchhalter tragen, wobei es im Leistungsangebot große Unterschiede gibt.
Die interne Lohnbuchhaltung kann meist über einen geschulten Mitarbeiter und der entsprechenden Software durchgeführt werden. Auch bei der Software muss genau abgewogen werden, ob diese für die Größe des Unternehmens angemessen ist. Wird dieser Aufwand als zu groß entscheiden, sollte über eine Auslagerung nachgedacht werden.
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