Baulohnabrechnung

Vielen im Bauwesen tätigen, mittelständischen Unternehmen ist die Abrechnung des Baulohns ein notwendiges aber zeitraubendes Übel. Denn für die Baulohnabrechnung ist eine Vielzahl verschiedener Tarifverträge zu beachten. Eine sinnvolle Alternative ist die Auslagerung der Baulohnabrechnung an ein externes Lohnbüro. Dieses erstellt die Lohnabrechnungen pünktlich und genau und übernimmt eine Vielzahl von amtlichen Meldepflichten.


Welche Leistungen umfasst die externe Baulohnabrechnung?

Das Lohnbüro erfasst zunächst die Stammdaten aller Mitarbeiter und verwaltet diese. Der Unternehmer reicht nun monatlich die Übersicht aller Arbeitszeiten sowie der Urlaubs- und Krankentage ein. Auf dieser Grundlage führt das Lohnbüro die Baulohnabrechnung durch und versendet die Abrechnungsbögen an den Unternehmer. Zudem bekommt er Überweisungslisten und Lohnjournale.

Externe Baulohnabrechnung übernimmt amtliche Meldepflichten

Darüber hinaus erledigt das Baulohnbüro eine Vielzahl von amtlichen Meldepflichten für den Unternehmer. Es erstellt Listen für das Arbeitsamt und die Krankenkassen, führt Lohnsteueranmeldungen neuer Mitarbeiter durch und kommt der Meldepflicht bei den Berufsgenossenschaften nach.

Zusätzlicher Service der externen Baulohnabrechnung

Gerade Betriebsprüfungen durch das Finanzamt können für den Unternehmer bei unzureichender Buchführung unangenehm sein. Wer seine Baulohnabrechnung extern durchführen lässt, hat mit dem Lohnbüro einen verlässlichen Partner, der alle relevanten Unterlagen bereitstellt und mit dem Prüfer auf Augenhöhe verhandeln kann.

Externe Baulohnabrechnung – Vorteile für den Unternehmer

Für die finanziellen Aufwendungen für ein Lohnbüro bekommt der Unternehmer fachliches Know-how in allen Lohnabrechnungsfragen. So kann er die eigenen Kompetenzen zielgenau auf das Kerngeschäft ausrichten.


Was kostet eine externe Baulohnabrechnung?

Die meisten Lohnbüros berechnen für die Baulohnabrechnung mehr als für eine gewöhnliche Gehaltsabrechnung. Hier sind verschachtelte Preismodelle nicht selten. Dabei sind eine Grundgebühr sowie eine Pauschale pro Mitarbeiter und Monat zu entrichten. Diese liegt etwa um zehn Euro. Mitunter werden auch einmalige Leistungen wie etwa die Erfassung der Stammdaten sowie Jahresauswertungen separat berechnet.

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