Das Arbeitsentgelt, umgangssprachlich auch Lohn oder Gehalt genannt, ist ein einmaliger oder regelmäßiger Geldbetrag, der aus einem geschlossenen Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer geleistet wird. Sofern es für die Vergütung einer bestimmten Arbeitsleistung keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt, ist das Arbeitsentgelt des Arbeitsnehmers im Vertrag frei vereinbar. Der Betrag richtet sich nach der aktuellen Marksituation. Diese setzt sich aus den Fachkenntnissen des Arbeitnehmers, der Belastung am Arbeitsplatz, der zu tragenden Verantwortung und den herrschenden Arbeitsbedingungen zusammen. Damit die Macht der freien Gehaltsfestlegung des Arbeitgebers nicht ausgenutzt werden kann, gibt es in vielen Berufssparten Gewerkschaften, die sich für die Durchsetzung von Mindestlöhnen und kollektiven Tarifverträgen einsetzen.
Im Allgemeinen wird das Arbeitsentgelt als Bruttoarbeitsentgelt in Verträgen festgelegt. Auf dieses Bruttoarbeitsentgelt erfolgen diverse Abzüge, die sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer leisten muss. Sind diese Abzüge erfolgt, wird von einem Nettoarbeitsentgelt gesprochen. Die Steuern und Sozialabgaben, die der Arbeitnehmer leisten muss, sind:
Die Höhe der Abgaben richtet sich jeweils nach der Steuerklasseneinstufung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber hat zusätzlich zum Bruttolohn noch Arbeitgeberanteile zu den Sozialabgaben zu leisten. Daher hat der Arbeitgeber meist einen 20 bis 25 Prozent höheren Lohnaufwand als den eigentlichen Bruttolohnbetrag, den er dem Arbeitnehmer zahlt.
Es gibt verschiedene Arten das Arbeitnehmerentgelt abzurechnen: Üblicherweise werden Arbeitnehmerentgelte monatlich ausgezahlt. Allerdings ist es gerade bei Geschäftsführern und höher leitenden Angestellten auch üblich Jahresgehälter festzulegen, die anteilig ausgezahlt werden. Gerade im Aushilfsjobbereich ist die stundenweise Abrechnung sehr verbreitet. In manchen Branchen ist es außerdem üblich, provisionsweise auszuzahlen. Hier kommt zu einem relativ niedrigen Grundeinkommen eine Provision für geleistete Arbeit, beispielsweise geschlossene Verträge, hinzu. Allerdings können gewisse Teile des Arbeitnehmerentgelts in manchen Arbeitsbereichen auch in Form von Sachzuwendungen geleistet werden. Zum Beispiel kann Kost und Unterkunft vom Arbeiternehmer gestellt werden.
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