Als Leichtkraftfahrzeuge werden hierzulande hinlänglich Fahrzeuge bezeichnet, die von der Konstruktion und in der Leistung deutlich kleiner sind als herkömmliche PKW. Leichtkraftfahrzeuge sind meist mehrspurig, sie schließen die Lücke zwischen einem Mofa und einem Auto. Wegen ihrer geringen Leistung genießen sie in Deutschland eine rechtliche und steuerliche Sonderstellung.
Leichtfahrzeuge mit Benzinmotor können Geschwindigkeiten bis zu 45 Stundenkilometer erreichen. Elektrisch betriebene Mobile sind meist 15 oder 25 Stundenkilometer schnell. Die Länge von Leichtfahrzeugen überschreitet selten drei Meter, sodass er auch in kleinen Parklücken Platz findet. Trotzdem verfügen Elektrofahrzeuge modellbezogen über Komfort wie etwa Heizungen.
Prinzipiell sind diese Fahrzeuge als Krankenfahrstühle nutzbar. Wer jedoch über keinen Führerschein verfügt, sollte auf einige wichtige Eigenschaften achten. Führerscheinfrei darf nur ein elektrisch betriebenes Mobil gefahren werden, welches eine Spitzengeschwindigkeit von 15 Stundenkilometern nicht überschreitet. Zudem darf es nur einen Sitz haben und nicht schwerer sein als 300 Kilogramm. Für alle anderen Modelle ist ein Führerschein der Klasse S notwendig. Fahrzeuge mit einem höheren Spitzentempo als sechs Stundenkilometer benötigen eine Verkehrshaftpflichtversicherung.
Meist sind es gebrechliche und körperlich beeinträchtigte Menschen, die ein Leichtfahrzeug als Krankenfahrstuhl nutzen. Hier sollte auf ausreichend Platz im Innenraum geachtet werden. Große, in einem Winkel bis 90° öffnende Türen erleichtern das Ein- und Aussteigen, ebenso ist eine hinlänglich hohe Sitzhöhe von Vorteil. Die meisten Leichtfahrzeuge verfügen über genügend Stauraum, um neben Gehstützen auch noch Einkäufe aufzunehmen.
Leichtfahrzeuge sind nicht so günstig, wie es ihre geringe Leistung vermuten lässt. Abhängig von der Ausführung und dem Komfort kostet ein solches Gefährt zwischen 7.000 und mehr als 15.000 Euro.
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