Für viele Unternehmen ist es heute unumgänglich, Garantien in Form von Bürgschaften für im Voraus erhaltene, finanzielle Leistungen zu geben. Bürgschaften beziehen sich in der Regel auf noch nicht erbrachte Arbeitsleistungen. Dabei kann die Bürgschaft viele Gesichter haben - ob Anzahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft oder Vertragserfüllungsbürgschaft. Eine Bürgschaft wird in der Regel von einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft gegeben.
Hierzulande ist es meist üblich, Garantien in Form von so genannten Bürgschaftskrediten zu geben. Diese werden in der Regel von Banken gewährt und es sind Zinsen zu entrichten. Eine Alternative ist die Kautionsversicherung. Hier muss der Unternehmer der Bürgschaftshöhe entsprechende Prämien zahlen.
Erhält ein Unternehmer einen Bürgschaftskredit von seiner Hausbank, so engt dies seinen Kreditrahmen bei der Bank ein. Je mehr Bürgschaftskredite erteilt werden, umso kleiner wird der Kreditrahmen für das Kerngeschäft des Unternehmens. Das kann vor allem dann zum Problem werden, wenn die Kapitaldecke des Unternehmens recht dünn ist und wenn sich Banken in Krisenzeiten mit der Kreditvergabe zurückhalten.
Die Kautionsversicherung gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, seine Bürgschaften von der Hausbank auf den Versicherer zu verlagern. Dadurch wird sein Kreditrahmen bei der Bank breiter, das Unternehmen bleibt finanziell flexibel. Für den Gläubiger des Unternehmens ändert sich nichts, eine Bürgschaft ist in gleichem Maße sicher wie ein Bürgschaftskredit.
Wer die Bürgschaft über eine Kautionsversicherung erwägt, muss mit einer jährlichen Prämie von 0,5 bis etwa 3,0 Prozent rechnen. Im Allgemeinen orientieren sich die Kosten hier an denen eines Bürgschaftskredites, jedoch berechnet ein Versicherer eher selten eine Bereitstellungsgebühr. Die Kautionsversicherung beeinflussende Faktoren sind etwa die Branche des Unternehmers, seine Bonität, die Höhe und Anzahl der Bürgschaften sowie der Gesamtbedarf an Bürgschaftskapital.
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