Durch einen Heißgetränkeautomat können auf Knopfdruck je nach Modell verschiedene Kaffeespezialitäten, Tee und Suppen ausgeschenkt werden. Welche Getränke angeboten werden, bestimmen dabei die Größe und Bedürfnisse Ihres Unternehmens. So lassen sich durch die Inbetriebnahme eines Heißgetränkeautomaten nicht nur Ihre Kunden und Mitarbeiter preisgünstig verpflegen, sondern auch deren Motivation und Konzentration steigern.
Heißgetränkeautomaten können in Abhängigkeit von Ihrer Größe und Funktionsweise grob in zwei Arten unterteilt werden:
Standgeräte sind in der Regel circa 190 cm hoch und werden auf dem Boden platziert. Die einzelnen Modelle unterscheiden sich dabei unter anderem in folgenden Faktoren:
Zu der Produktpalette können unter anderem Kaffee, Cappuccino, Latte Macchiato, Espresso, Moccaccino, Kakao, Heißwasser, sowie Suppen gehören. Dabei können die Kaffeespezialitäten je nach Modell aus Instantkaffee, gemahlenem Röstkaffee, beziehungsweise aus ganzen Bohnen hergestellt werden. Standgeräte zeichnen sich in der Regel durch eine hohe Leistung und einen relativ hohen Anschaffungspreis aus. Deshalb sind sie meist eher für größere Unternehmen ab 60 Mitarbeitern rentabel.
Ein Heißgetränkeautomat dieser Art ist mit einer Höhe von 50 bis 90 Centimetern kleiner, als ein Standgerät und wird auf einem Unterschrank platziert. Je nach Modell sind diese Geräte mit einem Wassertank oder Festwasseranschluss ausgestattet. Doch weisen aufwändige Standgeräte meist eine höhere Kapazität und mehr Zusatzleistungen auf. Zu der Kapazität zählen hierbei die Anzahl der Tassen pro Brühvorgang, sowie das Wasser- und Kaffeebehältervolumen. Für kleinere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sind platzsparende Table – Top Geräte zur Mitarbeiter- und Kundenversorgung jedoch meist ausreichend.
In der Regel sind Table – Top Heißgetränkeautomaten preiswerter, als Standgeräte. So lässt sich ein Table – Top Gerät mit einer Tassenkapazität von 270 Tassen, Boilervolumen von 3.5 Litern, acht Kaffeespezialitäten, vier Produktbehältern, einem Wasserdruck von 2 bis 6 bar, sowie einem automatischen Spülprogramm bereits für circa 1.500 Euro erwerben.
Ein Standgerät, das unter anderem folgende Merkmale aufweist kostet hingegen ungefähr 5.500 Euro:
Wegen seiner sehr hohen Leistung, dem relativ hohen Anschaffungspreis, sowie der breiten Produktpalette ist solch ein Heißgetränkeautomat jedoch meist nur für große Firmen mit über 100 Mitarbeitern rentabel. Für kleinere Unternehmen genügen in der Regel Heißgetränkeautomaten mit einer geringeren Leistung.
Doch müssen bei allen Automatenarten Stromkosten, sowie gegebenenfalls Pflege- und Wartungskosten mit einberechnet werden. Bei einem Table – Top Heißgetränkeautomat fallen diese in der Regel jedoch kleiner aus, als bei einem aufwändigen Standgerät. Doch besitzen Table – Top Geräte meist keine Zahlungssysteme. Dadurch lassen sich mit ihnen im Gegensatz zu Standgeräten keine Einnahmen via Verkauf von Getränken an Mitarbeiter erzielen.
Entscheiden Sie sich für die Inbetriebnahme eines Stand- Heißgetränkeautomaten, haben Sie die Möglichkeit, die Getränke an Mitarbeiter zu verkaufen und somit den Anschaffungspreis wieder einzuspielen. Dabei wird Ihnen die Bereitstellung von einem Becher Kaffee im Durchschnitt 40 Cent kosten. Wann sich diese Ausgaben amortisieren, hängt von der Mitarbeiterzahl und der Häufigkeit des Getränkekonsums sowie des Anschaffungs- und der Verkaufspreise ab.
Doch ist bei diesen Einnahmen eine korrekte steuerliche Behandlung zu beachten. Die Höhe der Steuerabgaben hängt unter anderem davon ab, ob der Heißgetränkeautomat von Ihnen selbst oder von einem Dritten betrieben wird. Mit einem Dritten sind dabei meist große Kaffeeproduzenten gemeint, die einen Heißgetränkeautomaten in Ihrem Unternehmen installieren und durch Verkauf an Mitarbeiter Umsätze machen.
Wenn Sie einen Heißgetränkeautomaten selbst kaufen und betreiben, ist die Frage, ob eine Konsumptionsmöglichkeit besteht, für das steuerliche Vorgehen ebenfalls von Belang. Dabei werden unter einer Konsumptionsmöglichkeit Sitz- oder Stehplätze in der unmittelbaren Umgebung des Geräts verstanden. Erzielen Sie Umsätze mit dem Automaten, bieten aber keine Konsumptionsmöglichkeit an, wird eine Mehrwertsteuer von 2.4% auf das tatsächlich bezahlte Entgelt mit Anspruch auf Vorsteuerabzug fällig. Wird eine Konsumptionsmöglichkeit von weniger als 20 Stehplätzen angeboten, werden die Steuern durch eine Pauschalregelung abgerechnet. Wenn Sie mehr als 20 Steh- oder Sitzplätze zur Verfügung stellen, wird die Mehrwertsteuer 7.6% auf das tatsächlich bezahlte Entgelt mit Anspruch auf Vorsteuerabzug betragen.
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