Der juristische Begriff Forderung ist im §§ 241 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Ab und an wird auch der Ausspruch „Schuldverhältnis im engeren Sinne" genutzt. Forderungen resultieren demnach aus einem Schuldverhältnis, das auf einer Rechtsbeziehung zwischen zwei Personen (juristische oder natürliche Personen) beruht. Dabei kann die Rechtsbeziehung gewollt (Vertrag) oder gesetzliche angeordnet (Richterspruch) sein. Beispiele dafür sind: Anspruch des Eigentümers einer Sache auf Herausgabe dieser durch den Besitzer (Kaufvertrag) oder Anspruch eines Unfallopfers auf Schadensersatz (Richterspruch). Die meisten Forderungen verjähren recht schnell und deshalb sollte ein Gläubiger eine titulierte Forderung erwirken.
In der Verjährung ist der Hauptvorteil einer titulierten Forderung zu sehen – titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Nach dieser Frist sind die Forderungen uneinbringlich verloren. Daher machen viele Firmen von diesem Verfahren Gebrauch, wenn ein Gläubiger nicht zahlen kann, um sich für 30 Jahre den Rechtanspruch zu sichern. Ein anderes Beispiel ist die Unterhaltszahlung für ein Kind. Sobald ein Elternteil zur Zahlung des Unterhaltes verurteilt wurde handelt es sich sofort um eine titulierte Forderung. Um an eine titulierte Forderung zu kommen, muss der Gläubiger das gesamte Mahnverfahren bis zum Schluss durchstehen. Erst wenn das Urteil verkündet wurde, ist des Verfahren um die titulierte Forderung abgeschlossen. Nun kann der Gläubiger von Zeit zu Zeit nachfragen, ob der Schuldner zu Geld gekommen ist, um einen Teil oder die gesamte Schuld zu begleichen.
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