Mahnbescheid - Kosten

Wenn Sie als Gläubiger noch offene Geldforderungen bei einem Schuldner haben, können Sie einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht einreichen bzw. einreichen lassen. Die Mahnbescheid Kosten richten sich dabei nach dem Streitwert. Um Ihre Geldforderungen schnell und zügig durchsetzen und sich dabei ganz auf die Hauptaufgaben in Ihrem Unternehmen konzentrieren zu können, sollten Sie Angelegenheiten rund um das Thema Mahnbescheide in die professionellen Hände von Inkassodienstleistern legen.

Gerichtliche Kosten von einem Mahnbescheid

Nach Nr. 1100 des Kostenverzeichnisses (KV) des Gerichtskostengesetz (GKG) kostet das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids die 0,5-fache Gerichtsgebühr von mindestens 23 Euro. Dies gilt für Forderungen bis 900 Euro. Bis 1250 Euro kostet der Antrag 27,50 Euro, bis 1500 Euro werden 32,50 Euro veranschlagt. Im Vergleich: Die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro betragen 98 Euro.

Kosten für einen Mahnbescheid eines Inkassodienstleisters

Die Kosten für einen Mahnbescheid für einen Inkassodienstleister setzen sich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) zusammen. Zusätzlich zu den Gerichtkosten fällt eine Gebühr für den beauftragten Rechtsanwalt an. Diese beträgt bei einem Streitwert bis 500 Euro ungefähr 50 Euro, bis 1000 Euro ca. 100 Euro und bis 10.000 Euro um die 500 Euro. Hinzu kommen eine Post- und Telekommunikationspauschale sowie 19% Mehrwertsteuer. Mittlerweile gibt es auch viele Inkassodienstleister, die ihren Service online feilbieten.

Zusammenfassung der Kosten bei einem Mahnbescheid

Bei einem Streitwert bis 500 Euro fallen Ihnen insgesamt Kosten von 90 bis 120 Euro an, bis 1000 Euro werden Kosten von 150 bis 200 Euro fällig und bis zu 10.000 müssen Sie an Kosten 700 bis 800 Euro bezahlen. U.u. fallen für Sie aber keine Kosten an, da die Inkassounternehmen die anfallenden Gebühren dem Schuldner in Rechnung stellen. In diesem Fall zahlen Sie lediglich die oben erwähnten Gerichtskosten. Dies gilt aber nur, wenn Ihre Forderung berechtigt, der Schuldner mit der Zahlung in Verzug und nicht insolvent ist. So kommen Sie kostengünstig und ohne intensiven Arbeitsaufwand an Ihre offenen Geldforderungen.

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