Inkassoservice

Sie haben als Gläubiger noch offene Geldforderungen? Ein Inkassoservice erleichtert Ihnen den Einzug von Geldforderungen. So können Sie die ressourcenintensive Eintreibung Ihres Kapitals in professionelle Hände legen und sich dadurch wieder auf den Kernbereich Ihres Unternehmens konzentrieren. Denn schon die alten Römer wussten: Pecunia non olet – und berechtigten Geldforderungen sollten Sie nachgehen.

Rechtliche Stellung eines Inkassoservice

Die Inkassobranche leidet teilweise unter einem nicht so guten Image, da es immer mal wieder Berichte von schwarzen Schafen gibt, die Gelder mit illegalen Methoden einfordern. Juristische Grundlage eines seriös arbeitenden Inkassounternehmens ist die Registrierung bei der zuständigen Behörde nach §10, Abs. 1, Nr. 1 des Gesetzes über außergerichtliche Dienstleistungen (RDG) in Verbindung mit §2, Abs.2 RDG, der die Inkassodienstleistung als Rechtsdienstleistung definiert, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird.

Was kostet Sie ein Inkassoservice?

Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen, wie zum Beispiel bei Notaren oder Rechtsanwälten, existieren in der Inkassobranche keine gesetzlichen Vergütungsordnungen. Das heißt, dass die Vergütung eines Inkassoservice mit dem Auftraggeber frei verhandelt wird. Üblicherweise wird eine Pauschalvergütung vereinbart, die sich prozentual an den zu erhebenden Forderungen des Gläubigers orientiert. Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen gibt folgende Durchschnittswerte als legitim an: Bis 300 Euro kostet das Eintreiben einer Schuld um die 40 Euro, bis 600 Euro können rund 80 Euro verlangt werden und bei bis zu 900 Euro werden für die Inkassodienstleistung ca. 110 Euro fällig. Einige Inkassodienstleister nehmen zusätzlich eine Erfolgsprovision zu den ohnehin anfallenden Kosten. In der Regel gilt, dass Inkassounternehmen nicht mehr als Rechtsanwälte verlangen sollten.

Ersetzung der Rechtsfolgekosten bei einem in Anspruch genommenen Inkassoservice

Unter Umständen erhalten Sie vom Schuldner die Ihnen durch die Inanspruchnahme eines Inkasso Service entstandenen Kosten zurück. Rechtliche Grundlage hierfür sind die §§280, 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist bis jetzt noch nicht letztinstanzlich festgelegt, in welcher Höhe der Gläubiger Anspruch hat.

Pfeil Jetzt Inkasso finden!

Erhalten Sie jetzt Inkasso-Angebote

Sie suchen Inkasso Unternehmen? Informieren Sie sich hier. Wir finden Anbieter, die zu Ihnen passen - Genau nach Ihren Wünschen. Jetzt Inkasso finden!

Erhalten Sie kostenlos Angebote
von Inkasso-Unternehmen

  1. Inkasso beschreiben
  2. Passende Angebote erhalten
  3. Angebote vergleichen und sparen

Infos für Anbieter

Kostenlose Hotline: 0800 29 29 29 4