Inkassobüro

Wir informieren Sie auf dieser Seite über die Inkassokosten, die durch das Beauftragen eines Inkassobüros auf Sie zu kommen. Des Weiteren möchten wir Sie bei der richtigen Auswahl Ihres Inkassounternehmens unterstützen und erläutern einige wichtige Kriterien auf die Sie unbedingt achten sollten.


Voraussetzungen eines jeden Inkassobüros

Ein seriöses Inkassobüro ist ein kaufmännisch geführter Gewerbebetrieb, jedoch sind in dieser Branche auch zum Teil dubiose Unternehmen tätig. Man benötigt keine vorgeschriebene Ausbildung zur Ausübung um Inkasso durchzuführen. Um ein Inkassobüro zu betreiben, ist jedoch eine Erlaubnis notwendig. Um diese zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestalter von 25 Jahren, festgelegte wirtschaftliche Verhältnisse, Nachweis der erforderlichen Sachkunde in Theorie und Praxis, uneingeschränkte Zuverlässigkeit.

Das seriöse Inkassobüro

  • Schwarze Schafe unter den Inkassobüros

    Ein Inkassobüro, welches mit fragwürdigen Methoden arbeitet, sollten Sie nicht beauftragen. Bestimmte Arbeitsweisen unterscheiden ein seriöses Inkassounternehmen von den „schwarzen Schafen" der Branche. Versucht das Inkassobüro beispielsweise durch Einschüchtern des Schuldners die Zahlungen zu erzwingen, spricht dies nicht für eine professionelle Tätigkeit. Des Weiteren sind Methoden wie Ruf- oder Imageschädigungen, Androhungen von Gewalt oder des wirtschaftlichen Bankrotts, Nötigungen oder ähnlichen Praktiken unüblich für ein vertrauenswürdiges Inkassobüro.

  • Wie erkenne ich ein seriöses Inkassounternehmen?

    Ob es sich wirklich um ein seriöses Inkassobüro handelt, können Sie meistens daran erkennen, dass es entweder Mitglied im Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände oder im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist. Zudem sind legal auftretende Inkassobüros häufig offizieller Partner der SCHUFA Holding AG und verursachen dem Schuldner keine überzogenen Inkassokosten.

Inkassokosten

Die Tätigkeit von Inkassoinstituten unterliegt keiner gesetzlichen Vergütungsordnung. In der Praxis verhandelt das Inkassobüro mit Ihnen im Voraus einen Vertragspreis aus. Somit tragen Sie als Kunde zunächst die Inkassokosten. Nun stellt sich in vielen Fällen die Frage, welche Inkassokosten der Schuldner zu tragen hat, durch den die Beauftragung eines Inkassobüros notwendig wurde.

Einige Rechtssprechungen von Amtsgerichten beinhalteten, dass Inkassokosten grundsätzlich nicht vom Schuldner zu erstatten sind. Wenn man nun das Verursachungsprinzip als Grundlage nimmt, dann müsste der Schuldner die Inkassokosten tragen, die er verursacht hat. Grundsätzlich muss der Debitor die Inkassokosten begleichen, wenn er sich in einem Ratenzahlungsvergleich vertraglich dazu verpflichtet hat oder wenn er sich nach §§ 280, 286 BGB im Verzug befindet.

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Inkassogebühren

Die Inkassogebühren richten sich im Prinzip nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Wert der Forderungen ist mit verantwortlich für die Höchstgrenze der Inkassogebühren. Wesentlich ist, dass bei einer Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Inkassobüro nur einer von beiden die Inkassogebühren in Rechnung stellen darf - zumindest vor der Vergabe eines Titels (notarielle Urkunde). Falls ein Inkassobüro pauschale Inkassogebühren erhebt, dürfen diese Inkassogebühren nicht höher sein als die Rechtsanwaltsgebühr zzgl. 15 Prozent plus die Mehrwertsteuer. Darüber hinaus dürfen die pauschal berechneten Kosten einen Wert von 20 Euro nicht überschreiten.

Inkassobüros und Angebote über Käuferportal finden

Falls Sie individuelle Fragen zu Inkassokosten haben und ein Inkassobüro benötigen, dann nutzen Sie einfach das Käuferportal Produktformular. Wir kontaktieren dann für Sie passende Anbieter, die sich Ihrer Anfrage annehmen.

Gelistete Mitglieder auf Käuferportal sind u.a:

  • Bavaria Inkasso GmbH
  • Inkassobüro Heidi Fricke

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