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Die folgenden Seiten geben einen Überblick zu den Themen Inkasso und Inkassoverfahren. Inkasso gewinnt, ähnlich wie Factoring, zunehmend an Bedeutung. Während Factoringunternehmen vor Ende der Fälligkeit mit Forderungen handeln dürfen, können Inkassounternehmen nur fällige Forderungen eintreiben bzw. ankaufen. Doch wie funktioniert Inkasso und wann lohnt es sich?
Der Begriff Inkasso wird als gewerblicher Einzug bzw. als Beitreibung von fälligen Forderungen definiert und ist ein Terminus, der aus dem Bankwesen kommt und speziell im Bereich der Finanzierung verwendet wird. Die Durchführung von Inkasso ist erlaubnispflichtig und ist gesetzlich in § 1 Abs. 1 Satz 1 RberG festgelegt. Werden Forderungen von Ihren Kunden nicht beglichen, dann haben Sie das Recht und die Möglichkeit, nachdem Sie bereits eine Mahnung verschickt haben, durch eine zertifizierte Inkassogesellschaft Ihre offenen Forderungen einziehen zu lassen.
Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung Finanzierungslücken zu überbrücken. Teilweise existiert jedoch ein falsches Verständnis über was Inkasso leisten kann und was nicht. Ein Inkassodienstleister (z.B. Creditreform) hilft Ihnen ausstehende Forderungen einzutreiben, aber er kauft Ihnen die Forderungen (meist) nicht ab. Es gibt zwar auch Unternehmen die Forderungsankauf anbieten, jedoch muss man sich im Klaren darüber sein, dass eine ausstehende Forderung bei der die Anspruchsgrundlage strittig ist oder die gegenüber einem nicht solventen Schuldner besteht, auch nur sehr wenig wert ist. Somit erhalten Sie keine schnelle Liquidität durch Inkasso.
Benötigen Sie eine kurzfristige Finanzierungsüberbrückung ist Inkasso das falsche Instrument für Sie. Zur Finanzierung des Umlaufvermögens existiert die Möglichkeit Forderungen im Voraus zu festgelegten Konditionen zu verkaufen (vgl. Factoring). Eine Teilleistung des Factorings ist der Schutz vor Forderungsausfall. Dies kann jedoch auch separat durch eine Warenkreditversicherung abgesichert werden. Des Weiteren kann man seine Einkäufe finanzieren lassen.
Es bietet sich meist an diese Fragen mit ihrer Hausbank oder ihrem Steuerberater zu klären.
Wissenswert ist weiterhin, dass Inkasso nicht nur in einem außergerichtlichen Mahnverfahren eingesetzt werden kann. Inkassobüros können auch – infolge einer Gesetzesänderung – gerichtliche Mahnverfahren durchführen, so dass in diesen Fällen i.d.R. kein Anwalt hinzugezogen werden muss. Der Vorteil liegt darin, dass sämtliche Aktivitäten über nun bei einer Instanz bleiben, vom Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Des Weiteren wird der Schuldner in den meisten Fällen bereits durch den Briefkopf des Inkassounternehmens zur Zahlung der offenen Rechnungen bewegt, da beim Nichteinhalten von Fristen teure Mahnverfahren und weitere unangenehme Konsequenzen folgen würden.
In der heutigen Zeit ist es wahrscheinlich auch für Sie enorm wichtig, dass Ihre Forderungen unverzüglich und ohne weiteren Aufwand eingezogen werden. Das Inkassoverfahren spart Ihnen Zeit und Kosten. Die Anzahl an Insolvenzen steigt von Jahr zu Jahr und somit erhöht sich auch die Zahl der durchgeführten Inkassoverfahren. Inkassounternehmen führen zuerst das vorgerichtliche Inkassoverfahren durch, sie übernehmen beim Ausbleiben der Forderungszahlungen dann aber auch das gerichtliche Inkassoverfahren. Viele Inkassogesellschaften setzen Ihren Schwerpunkt vorwiegend auf das außergerichtliche Inkassoverfahren. Man unterscheidet traditionelle Inkassofirmenn und Online-Inkassounternehmen, z.B. das Online Inkasso der ebuero AG.
Sie sollten bei der Wahl einer Inkassogesellschaft Ihres Vertrauens beachten, dass das Inkassoverfahren stets seriös und ordnungsgemäß durchgeführt wird, da sonst rechtliche Konsequenzen folgen könnten. Das vorgerichtliche Inkassoverfahren beinhaltet die Kontaktaufnahme zum Schuldner, um die offenen Forderungen durchzusetzen. Der überwiegende Teil der Inkassogesellschaften nimmt zuerst schriftlichen, dann telefonischen und am Ende persönlichen Kontakt zu Ihrem säumigen Kunden auf. Oft führt diese direkte Kontaktaufnahme, durch die Inkassogesellschaft, zur Begleichung der offenen Forderungen. Falls der Schuldner weiterhin säumig ist, wird das gerichtliche Inkassoverfahren veranlasst. Wenn Sie das Inkassoverfahren in Erwägung ziehen, sollten Sie wissen, dass die Kosten für den Einzug der Forderungen den Schuldner auferlegt werden. Weitere Informationen bietet die Webseite des deutschen Inkassoverbandes.
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