Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist die Voraussetzung zur Titulierung einer Forderung, die durch das gerichtliche Urteil zwangsweise durch einen Gerichtsvollzieher oder durch Pfändung eingezogen werden kann und erst nach 30 Jahren verjährt. Als Aufforderung zur Zahlung von Schulden oder zur Einlegung eines Widerspruchs gegen Forderungen wird der gerichtliche Mahnbescheid über ein Amtsgericht verschickt.
Der Antrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid kann nur einen Anspruch auf Zahlung einer Forderungssumme zum Gegenstand haben (§ 688 Abs. 1 ZPO). Das Amtsgericht prüft jedoch nicht, ob die geforderten Zahlungen dem Gläubiger oder der Gläubigerin auch tatsächlich zustehen.
Um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann ein Formular für einen Mahnbescheid für 1,30 Euro in einem Schreibwarenladen erworben oder online beantragt und ausgedruckt werden. Im Antragsformular muss die genaue Höhe und der Grund der Forderung angeben werden. Um einen Antrag online mit Signatur an das zuständige Amtsgericht zu versenden, sind allerdings eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät notwendig. Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes, bei dem der Antrag eingereicht wird, ist abhängig vom Wohn- bzw. Geschäftssitz des Gläubigers. In diesem Fall müssen die Kosten für die Handlungen des Gerichtes vom Antragsteller direkt vor Zustellung des Mahnbescheides eingezahlt werden.
Das Online-Verfahren funktioniert u.a. mit dem bundesweit einheitlich elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Seit dem 1. Dezember 2008 dürfen Rechtsanwälte bzw. Inkassodienste einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nur noch elektronisch übermitteln. Für die Datenverarbeitung zur Antragsstellung, Ermittlung des zuständigen Amtsgerichts und Zusendung des Antrages berechnen Onlineanbieter einen Pauschalbetrag von etwa 15 Euro.
Grundsätzlich ist es gerade bei höheren Forderungen empfehlenswert, den Schuldner auf Negativmerkmale im Schuldenregister durch einen Inkassodienst prüfen zu lassen, um Verfahrenskosten bei aussichtslosen Forderungen zu sparen. Inkassodienste prüfen im Voraus die Plausibilität der Forderung, berechnen Zinsen und Nebenkosten, betreiben Klage- und Vollstreckungsverfahren und kümmern sich um mögliche Widersprüche.
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