Forderungseinzug

Forderungseinzug (oder volkstümlich Schuldeneintreibung) ist die Bezeichnung, die oft die Assoziation zu Inkassofirmen bedingt. In der Tat ist dies eine der wesentlichen Aufgaben von Inkassofirmen. Forderungseinzug meint den Einzug und die Beitreibung berechtigter Außenstände.

Forderungseinzug

Inkassofirmen arbeiten beim Forderungseinzug oftmals mit anderen Unternehmen oder Dienstleistern, wie Anwaltskanzleien, Buchhaltern, Gerichtsvollziehern, Ämtern und Gerichten zusammen, die ebenfalls mit der Branche und mit dem Forderungseinzug vertraut sind.

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Kosten und Gebühren von einem Forderungseinzug

Grundsätzlich muss der Schuldner die berechtigten Kosten für den Forderungseinzug tragen, wenn dieser bereits bei Beauftragung eines Inkassodunternehmens in Zahlungsverzug nach § 280 I, II und § 286 BGB war. Der Verzug des Schuldners muss vorerst nachgewiesen werden.

In Deutschland gibt es keine gesetzlich geregelte Gebührenstruktur. Gebühren, welche den Rechtsanwaltsgebühren entsprechen, gelten allgemein als zulässig. Wenige Inkassogesellschaften rechnen erfolgsorientiert ab und stellen vorab keine Kosten in Rechnung.


Die Gebühren, in denen Barauslagen wie Gerichtskosten nicht enthalten sind, richten sich vor allem nach der Forderungssumme. Bei einer Forderungssumme bis 300 Euro fällt eine Gebühr von 25 Euro an. Bei einer Förderungssumme von 900 bis 1.200 Euro wird eine Gebühr von 75 Euro fällig. Liegt eine Förderungssumme von 7.000 bis 10.000 Euro vor, wird die Gebühr 270 Euro betragen. Andere Inkassodienste fordern 5 % der Forderungssumme, wenn diese weniger als 2.500 Euro beträgt, sowie 3 % der Forderungssumme, wenn diese 2.500 Euro übersteigt.

Wann sollten Sie den Forderungseinzug auslagern?

Wenn Sie bereits ein professionelles Mahnwesen besitzen und darüber hinaus über einen zuverlässigen Kundenkreis verfügen, dann werden Sie kaum einen externen Dienstleister für den Forderungseinzug benötigen. Sind Kunden dagegen des öfteren nicht zahlungsfähig und der Kundenkreis recht klein, ist das Risiko von Zahlungsausfällen hoch und dies kann ein funktionales Unternehmen schnell in die Liquiditätskrise führen.

Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass einige Firmen sich nur auf Mengeninkasso spezialisiert haben und somit für einen geringfügigen Forderungseinzug nicht in Betracht kommen. Das bedeutet: Sofern Sie keine vertragliche Bindung mit der Firma eingehen wollen, ist ein Inkassodienstleister selten bereit, Ihre (schwierigen) Einzelforderungen abzukaufen.

Falls Sie also regelmäßige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in durchschnittlicher Größe haben, die oft nicht beglichen werden und Sie keine Zeit dafür aufbringen können diese einzuziehen, dann sollten Sie professionelle Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragen.

Jedoch kann sich im Vorhinein absichern, indem entweder eine Kreditversicherung abschließt, welche gegen Forderungsausfall schützt, oder indem man seine gesamten zukünftigen Vorderungen abtritt (vgl. Factoring).

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