Haben Sie noch offene Geldforderungen bei Ihren Schuldnern? Vorgerichtliche Maßnahmen haben nicht gefruchtet? Ihr Schuldner reagiert nicht auf außergerichtliche Mahnschreiben? Dann sollten Sie einen gerichtlichen Antrag auf Mahnbescheid erwirken, um Ihre Forderungen auf rechtlichem Wege durchsetzen zu können. Dabei können Sie, um sich nicht selbst um alles kümmern zu müssen, auf die professionellen Dienstleistungen von Inkassounternehmen vertrauen.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid sollte erst dann erlassen werden, wenn der Schuldner in Verzug ist. Dem Mahnbescheid geht in der Regel ein normales Mahnschreiben voraus, durch den der mit seinen Zahlungen sich in Rückstand befindende Kunde gemahnt wird, diese zu begleichen. Folgt auf das Mahnschreiben keine Reaktion, sprich Begleichung der Liquidation, sollten Sie zum Mittel des Mahnbescheids greifen.
Bei zivilrechtlichen Klagen muss der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Bei arbeitsrechtlichen Forderungen ist das Arbeitsgericht zuständig.
Mithilfe eines Inkassounternehmens können Sie kostengünstig und bequem Ihre Geldforderungen eintreiben, ohne zusätzliche Zeitressourcen verwenden zu müssen. Ein Inkassounternehmen übernimmt dabei für Sie das Einreichen des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids vor Gericht. Der Clou für Sie: Viele Inkassounternehmen machen die anfallenden Gebühren beim Schuldner geltend. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn das Inkassobüro nicht mehr verlangt als ein Rechtsanwalt an Vergütung erhalten würde. Zudem muss Ihre Forderung berechtigt und der Schuldner im Verzug sein. Auch darf der Schuldner nicht bereits insolvent sein.
In jedem Fall fallen für Sie Gerichtskosten bei Einreichen eines Mahnbescheids an. Diese orientieren sich nach der Höhe des Streitwerts und betragen mindestens 23 Euro. Seriöse Inkassounternehmen sollten ihre Gebühren nach dem Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten richten. Auch diese richten sich nach dem Streitwert. Hinzu kommt i.d.R. eine Pauschale für Telekommunikation und Postverkehr sowie 19% Mehrwertsteuer. Bei einem Streitwert bis 500 Euro fallen insgesamt Kosten von ungefähr 100 Euro für Sie an, bis 2000 Euro werden um die 200 Euro fällig. Bei einem Streitwert bis zu 20.000 Euro schlagen ca. 1000 Euro zu Buche.
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