Gabelstapler gehören inzwischen fast überall, wo es Waren, Baustoffe oder sonstige Materialien zu transportieren gilt, zum Arbeitsalltag dazu. Für den Betrieb eines solchen Nutzfahrzeuges sind allerdings auch bestimmte arbeitsschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Deshalb werden nicht nur die Fahrzeugführer der Gabelstapler geprüft, sondern auch die Geräte selbst. Wer für seine Firma diesbezüglich eine Anschaffung plant, sollte daher kontrollieren, ob der oder die Gabelstapler geprüft sind – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Neuware oder Gebrauchtstapler handelt.
Laut Gesetz muss einmal im Jahr jeder Gabelstapler geprüft werden. Neue Gabelstapler werden ab Werk geprüft, aber nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind im Weiteren ausschließlich die Betreiber für die Sicherheit ihrer Geräte verantwortlich und müssen sich dementsprechend um die Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen kümmern. Die so genannte UVV-Prüfung – eine technische Überwachungsprüfung für alle Flurförderzeuge – muss von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. In der Regel übernehmen die Kundendienste niedergelassener Fachhändler diese Leistung.
Bei einer UVV-Prüfung wird die Fahrtüchtigkeit und Betriebssicherheit der Gabelstapler geprüft, so dass Schäden ausgeschlossen oder aber bereits in einem Frühstadium erkannt und auf Wunsch auch sofort behoben werden können. Im Einzelnen unterliegen folgende Komponenten und Systeme der Prüfung:
Bei gas- und dieselbetriebenen Gabelstaplern muss zudem halbjährlich eine Abgasprüfung vorgenommen werden. Das Intervall ist hier laut Vorschrift BGV D 34/33/37 nicht zuletzt deshalb recht kurz gewählt, weil Gabelstapler oft in (weitgehend) geschlossenen Räumlichkeiten betrieben werden.
Erhalten Sie kostenlos Angebote
von Gabelstapler-Fachhändlern
Kostenlose Hotline: 0800 29 29 29 4