Firmenwagen

Als Firmenwagen werden Personenwagen bezeichnet, die hauptsächlich für dienstliche Fahrten genutzt werden. In der Bundesrepublik Deutschland sind 60% der Neuzulassungen Firmenwagen, wobei inländische Marken deutlich bevorzugt werden. Insbesondere steuerliche Vorteile des Firmenwagens spielen dabei eine große Rolle.

Steuerliche Aspekte eines Firmenwagens

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Mitarbeitern niedrigerer Positionen wird oft der Erwerb eines Dienstwagens durch eine Gehaltsumwandlung vorgeschlagen. Dabei wird die Netto-Leasingrate von dem Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen, wodurch sich für Ihn ein geringeres Einkommen mit niedrigeren Sozialabgaben und Steuern ergibt. Es sollte allerdings beachtet werden, dass am 1. Januar 2006 eine neue Regelung zur privaten Nutzung eines Dienstwagens eingeführt wurde. Diese besagt, dass Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung, sowie alle privaten Fahrten, als geldwerter Vorteil vom Arbeitnehmer zu versteuern sind.

Die Ein-Prozent-Methode

Bei dieser Ein-Prozent-Methode wird monatlich pauschal ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil vom Finanzamt angesetzt. Hinzu kommen noch 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer für die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnung. Dieses trifft auch für Selbständige zu, die Ihren Dienstwagen für private Fahrten nutzen.

Für den Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, ist diese Regelung wiederum vorteilhaft. Der Grund dafür ist, dass die Aufwendungen für Anschaffung und Unterhalt vom Unternehmen als steuermindernde Betriebsausgaben, veranschlagt werden können. Darüber hinaus wird die Umsatzsteuer erstattet.

Das Fahrtenbuch

Für einen Arbeitnehmer, beziehungsweise einen Selbständigen, der den Dienstwagen privat nur selten nutzt, ist es sinnvoll, ein Fahrtenbuch zu führen. Darin wird dokumentiert, welche Fahrten wann und zu welchem Zweck unternommen wurden. Das Fahrtenbuch muss ordnungsgemäß und zeitnah geführt werden, um vom Finanzamt akzeptiert zu werden (§ 31a der StVZO).

Durch das Fahrtenbuch wird der tatsächliche Anteil der privaten Fahrten nachgewiesen und nur dieser versteuert. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn der Anteil der privaten Fahrten mit dem Firmenwagen besonders gering ist. In dem Fall, dass das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wurde, wird das Finanzamt auf die Ein-Prozent-Methode zurückgreifen. Für weiterführende Informationen jetzt Mietwagen vergleichen.


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