Vor allem kleine Betriebe vergeuden durch die gesetzlich vorgeschriebene Finanzbuchführung viel Zeit und Ressourcen. Die Lohnbuchhaltung erfordert einen qualifizierten Mitarbeiter, der monatlich sein Gehalt bezieht und auch der Bilanzbuchhaltungsbereich lässt sich nicht in wenigen Minuten erledigen.
Um Zeit und Kräfte zu sparen, gibt es die Möglichkeit, die Finanzbuchführung auszulagern und von einer Agentur erledigen zu lassen. Die strengen gesetzlichen Regelungen stellen sicher, dass nur qualifizierte und vertrauenswürdige Personen die Finanzbuchhaltung als Dienstleistung anbieten dürfen.
In vielen Handwerksbetrieben ist der Firmeninhaber mit der Buchhaltung betraut und kann so seine fachliche Kompetenz nur noch selten tatsächlich in sein Hauptgeschäft einbringen. Eine Auslagerung der Finanzbuchführung schafft mehr Zeit für firmenbezogene Arbeiten und sichert somit die Qualität der angebotenen Leistungen. Gerade für die Lohnbuchhaltung können enorme Zeitersparnisse eingefahren werden, die durch geringe Ausgaben nicht aufgefressen werden.
Die Kosten werden von den Agenturen unterschiedlich berechnet. Es gibt die Möglichkeit, jeden verbuchten Beleg einzeln abzurechnen. Doch viele Agenturen erhalten eine monatliche Pauschale für alle Leistungen, die Lohnbuchhaltung ausgenommen. Diese beträgt bei einem Jahresumsatz von einer Million etwa 350 Euro im Monat und ist damit wesentlich günstiger als ein festangestellter Mitarbeiter.
Für die Lohnbuchhaltung werden meist Beträge zwischen 10 und 13 Euro pro Abrechnung genommen. Das Auslagern der Finanzbuchführung birgt also ein großes Sparpotenzial auch für kleine Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern.
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