Die Betriebsbuchhaltung ist das interne Rechnungswesen eines Unternehmens. In ihr wird monatlich oder quartalsweise das Betriebsergebnis in Form einer Kosten- und Leistungsrechnung dargestellt. Faktoren, die in Berechnung einfließen, sind Kostenarten wie Rohstoffe und Lohnkosten sowie Kostenstellen wie Verwaltung und Produktion. Die Betriebsbuchhaltung bildet zusammen mit der Finanzbuchhaltung, dem externen Rechnungswesen, den Grundpfeiler des betrieblichen Rechnungswesens.
Für kleine mittelständische und neugegründete Unternehmen lohnt sich aus finanziellen Gründen oft nicht das Einstellen eines festangestellten Buchhalters. Daher kann es ratsam sein, eine externe Buchhaltungsfirma mit der Erstellung der Betriebsbuchhaltung zu beauftragen. Sie erhalten somit zudem einen unabhängigen objektiven Blick auf Ihre Betriebsbuchhaltung. Das Engagieren einer selbständigen Buchhaltungsfirma kann auch gerade in der Gründungsphase Ihres Unternehmens helfen, kostenintensive Investitionen wie Buchhaltungssoftware einzusparen und dafür sorgen, dass Sie sich ganz auf Ihre unternehmerischen Tätigkeiten konzentrieren können. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, ihre Betriebsbuchhaltung online zu organisieren.
Grundlage für die Arbeit von Buchhaltern ist das Steuerberatungsgesetz und hier insbesondere §6 Abs. 4. In der Regel hängt die Vergütung von dem Volumen der zu bearbeitenden Buchungen statt. Bei kleineren Unternehmen fallen pro Monat für die Betriebsbuchhaltung Kosten zwischen 50 und 200 Euro an. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle: Zum einen eine Pauschale pro Monat für eine bestimmte Anzahl von Buchungen (z.B. kosten bis zu 100 Buchungen zwischen 50 und 100 Euro) oder die Berechnung pro Buchungssatz (0,50 bis 1 Euro). Darüberhinaus sind in gegenseitigem Einverständnis selbstverständlich übertarifliche Regelungen vorstellbar. Dazu kommen noch anfallende Fremdkosten wie Materialkosten, Reisekosten, Telefonkosten oder Kopierkosten.
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