Der Forderungsverkauf an ein Factoring-Unternehmen kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Entweder das Factoring-Unternehmen verpflichtet sich alle Forderungen (Standard-Factoring) oder nur bestimmte Forderungen (Auswahl-Factoring) von Ihnen abzukaufen. Natürlich übernimmt das Factoring-Unternehmen lediglich das Forderungsmanagement und Debitorenmanagement der ausgewählten Kunden. Sie als Factoring-Kunde in der Pflicht, die vereinbarte Höhe des Forderungsverkaufs an das Factoring-Unternehmen einzuhalten.
Konkret bedeutet dies, dass Sie im vorhinein die Höhe des Forderungsverkaufs mit der Factoring-Gesellschaft bestimmen (im Falle des Standard-Factoring wäre dies also Ihr gesamter Umsatz). Da diese Summe sich natürlich nicht genau schätzen lässt, darf es durchaus zu Soll-Ist Abweichungen der Forderungsverkauf -Summe kommen. Fällt der Ist Forderungsverkauf -Betrag jedoch wesentlich niedriger aus als geplant (d.h. Abweichungen von mehr als 15% nach unten), erhöht das Factoring-Unternehmen die Factoring-Gebühr (X % vom Umsatz) minimal, um keine Verluste beim Forderungsverkauf-Geschäft zu erleiden.
Forderungsverkauf -Verträge haben mindestens eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren. Die meisten Factoring-Unternehmen bevorzugen in der Regel eine Laufzeit von ca. fünf Jahren.
Die Rechnung, die Sie Ihrem Kunden stellen, ist die Grundlage für den Forderungsverkauf an das Factoring-Unternehmen. Die Rechnungshöhe und die Rechnungsdaten werden vom Factoring-Unternehmen geprüft.
Wenn der Rechnungsbetrag innerhalb des Ankaufslimits liegt, können Sie problemlos den Forderungsverkauf an das Factoring-Unternehmen durchführen.
Ist dies nicht der Fall, gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder das Factoring-Unternehmen stimmt einer Erhöhung des Limits zu, oder der Forderungsverkauf muss solange aufgeschoben werden, bis der Kunde durch die Bezahlung einer ausstehenden Rechnung unter das festgelegte Limit fällt.
Im Forderungsverkauf-Vertrag ist meist festgelegt, dass das Factoring-Unternehmen ca. 80 % der Forderungsverkaufs-Summe innerhalb von 48 Stunden überweist. Die restlichen 20 % der Forderungsverkaufs-Summe werden erstattet, sobald Ihr Kunde die fällige Forderung begleicht Dieser prozentualer Wert wird auch als Sicherheitseinbehalt beim Forderungsverkauf bezeichnet.
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