Die Forderungsabtretung gestattet dem Gläubiger, eine offene Forderung, beispielsweise an Factoring Gesellschaften, zu transferieren. Alternativ wird die Forderungsabtretung auch Zession genannt. Eine Forderungsabtretung kann zum einen an eine Factoringgesellschaft erfolgen, andererseits können auch einzelne Forderungen oder vollstreckbare Titel an ein Inkassounternehmen abgetreten werden.
Damit die Forderungsabtretung wirksam ist, muss vorher ein Vertrag zwischen beiden Parteien abgeschlossen werden, wobei die schriftliche Form bei eventuell auftretenden Komplikationen von Vorteil sein kann. Die Zustimmung des Schuldners ist hingegen bei der Forderungsabtretung nicht von Nöten, wenn zwischen Gläubiger und Schuldner nichts anderes vereinbart wurde.
Nachdem die Forderungen an das Factoring Unternehmen übergegangen sind, besitzt das Unternehmen alle Rechte, die aus der Forderungsabtretung resultieren. Gleichzeitig hat der Schuldner die Möglichkeit, alle Einwendungen, die er zuvor schon gegen den vorherigen Gläubiger hatte, zu erheben. Somit könnte er sich ebenfalls - wie vor der Forderungsabtretung - gegenüber dem alten Gläubiger, auf Aufrechung, Verjährung oder Erfüllung berufen.
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