Erdwärmeheizungs-Förderung

Eine Erdwärmeheizungs-Förderung gibt es für die regenerative Energiequelle der Geothermie, mit welcher die Umwelt geschont werden kann. Es lässt sich eine finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern beantragen. Eine andere Art der Förderung ist der vergünstigte Strom der externen Anbieter für den Betrieb der Erdwärme-Anlage. Bei der eigenen Hausbank und Gemeinde können Informationen über die Förderung eingeholt werden.

Staatliche Erdwärmeheizungs-Förderung

Seit dem 12. Januar 2007 gibt es eine neue Richtlinie für die Förderung bei der Errichtung einer Erdwärmeheizungen. Hierbei lässt sich ein Tilgungszuschuss im Rahmen des KfW-Programms für erneuerbare Energie beantragen. Pro Einzelanlage lassen sich maximal 1.000.000 Euro beantragen, wobei 103 Euro je kW erreichter Nennwärmeleistung gefördert werden können. Bei einem geförderten Wärmenetz gibt es einen nachzuweisenden Mindestwärmeabsatz, der bei 3 Mwh/Jahr liegt. Bei einem Mindestwärmeabsatz von 1,5 Mwh/Jahr und je Meter Trassenlänge gibt es 50 Euro Zuschuss, wobei der Höchstsatz bei 550.000 Euro liegt.

Erdwärmeheizungs-Förderung der KfW-Bank

  • Die Förderung lässt sich über die KfW-Bank mit zinsgünstigen Krediten umsetzen.
  • Bei Einbau der alternativen Heizungstechnik in Neubauten werden 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit, durch zinsgünstige Kredite finanziert.
  • Energiekosten für Heizung und Warmwasser lassen sich um 50 – 60 Prozent senken, weswegen die staatliche Förderung greifen kann.
  • Es wird eine saubere und umweltfreundliche Energiequelle gefördert, damit mehr Neubauten oder Altbauten mit derartigen Systemen ausgerüstet werden.
  • Über die Jahre amortisiert sich die Anlage selbst mit einem zinsgünstigen Kredit.

Erdwärmeheizungs-Förderung Übersicht

Wasser-Wasser Luft-Wasser
Förderung Neubauten 10 Euro pro m² Wohnfläche 5 Euro pro m² Wohnfläche
Neubauten maximal 2.000 Euro je Wohneinheit 850 Euro je Wohneinheit
Förderung Altbauten 20 Euro pro m² Wohnfläche 10 Euro pro m² Wohnfläche
Altbauten maximal 3.000 Euro je Wohneinheit 1.500 Euro je Wohneinheit

Antrag auf Erdwärmeheizungs-Förderung

  • Der Antrag auf Förderung muss spätestens sechs Monate nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
  • Benötigt wird der Nachweis über die Betriebsfähigkeit der Anlage, die Rechnung vom Fachbetrieb, der Nachweis der Nennwärmeleistung und die Wohnfläche.

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