Bohrunternehmen

Immer mehr Unternehmer hierzulande nutzen die regenerative Energie der Erdwärme. Da jedoch den wenigsten hinreichend Platz für die Verlegung von Erdwärmekollektoren zur Verfügung steht, müssen sie auf das fachliche Know-how von Bohrunternehmen zurückgreifen. Bohrunternehmen bereiten den Einsatz von Erdsonden vor, sie untersuchen den Untergrund auf Speicher- und Leitfähigkeit von Wärme und bohren in eine Tiefe von über 100 Metern. Sie benötigen ein Bohrunternehmen? Hier finden Sie wichtige Kontaktadressen.


Bohrunternehmen – lohnt sich der Einsatz einer Erdwärmesonde?

Die Kosten für das Bohrunternehmen, für die Erdsonde und die Wärmepumpe stellen für viele Unternehmer eine hohe finanzielle Hürde dar. Doch die späteren Betriebs- und Verbrauchskosten sind sehr gering, sodass der Einsatz einer Wärmepumpe langfristig deutlich günstiger ist als das Heizen mit fossilen Brennstoffen. Von der letztlich verwendeten Heizenergie müssen lediglich 25 Prozent als Antriebsenergie für die Wärmepumpe bezahlt werden.

Bohrunternehmen – Wie tief muss und darf die Bohrung sein?

Grundsätzlich ist eine von einem Bohrunternehmen durchgeführte Bohrung genehmigungspflichtig. Bis zu einer Tiefe von 100 Metern ist das Wasser-Wirtschaftsamt zuständig. Tiefere Bohrungen müssen vom Bergbauamt genehmigt sein. Meist gehen die Tiefenbohrungen zur Beheizung kleinerer Immobilien jedoch nicht tiefer als 100 Meter, bei Einfamilienhäusern sind in Abhängigkeit vom Untergrund 40 bis 50 Tiefenmeter normal.


Was kostet ein Bohrunternehmen?

Die Kosten für eine von einem Bohrunternehmen durchgeführte Tiefenbohrung zur Verlegung von Erdsonden können stark variieren. Oft sind diese Schwankungen regional bedingt, jedoch auch ein schwierig zu bohrender Untergrund kann die Ursache für höhere Kosten sein. Unternehmer sollten mit einem finanziellen Aufwand zwischen 30 und 50 Euro pro Tiefenmeter rechnen.

Bohrunternehmen – Förderungen ausschöpfen

Wer eine Tiefenbohrung zur Nutzung der Erdwärme plant, sollte mögliche Förderprogramme des Staates in Anspruch nehmen. Zuständig sind hier das Bundesumweltministerium sowie die Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Nicht selten wird ökologisch orientierten Unternehmern mit Zuschüssen unter die Arme gegriffen.

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