Bei der Kraft-Wärme-Kopplung handelt es sich um die gleichzeitige Erzeugung von thermischer und elektrischer Energie. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), welches genauer Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung heißt, trat im Jahr 2002 in Kraft. Schon im Jahr 2000 existierte das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung, welches dem neuen Gesetz vorausging. Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist die Bestandssicherung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Dadurch ähnelt das KWKG dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bei dem Betreiber von KWK-Anlagen eine Vergütung für jede in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhalten. Außerdem wird mithilfe des Gesetzes der selbstgenutzte Strom gefördert.
Zu den Begünstigten gehören sowohl große Anlagen, die mehrere Haushalte mit Fernwärme versorgen als auch kleinere Anlagen für Gebäude. Diese sogenannten Blockheizkraftwerke (BHKW) kommen ebenso in den Genuss der Förderung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Denn bei ihnen entsteht bei der Erzeugung des Stroms zusätzlich Wärme, die zum Heizen genutzt wird. Meist übersteigt die Menge des erzeugten Stroms den Eigenbedarf, deshalb lohnt es sich, ihn der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuelle Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde. Am wenigsten Förderung erhalten Unternehmen, deren Stromkosten im Vorjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt das Zulassungsverfahren der Anlagen.
| Elektr. Leistung | Ct / kWh | Max. Betriebsjahre | Max. Vollbenutzungsstunden |
| bis 50 kW | 5,11 | 10 | - |
| >50 kW bis 2 MW | 2,1 | 6 | 30.000 |
| >2 MW | 1,5 | 6 | 30.000 |
Schließlich fördert das Gesetz auch den Aus- und Neubau von Wärmenetzen. Die Vergütung beträgt je Millimeter Nenndurchmesser einen Euro pro Meter. Neben dem KWKG gibt es eine weitere Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Die Förderbank des Bundes, die KfW, bietet zinsgünstige Darlehen an, wenn man sich eine solche Anlage anschaffen will.
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