Ein behindertengerechter Personenaufzug kommt immer dann zum Einsatz, wenn behinderte Menschen mehrgeschossige Gebäude nicht mittels einer Rampe erreichen können. Mindestens einer dieser Aufzüge muss mit einem Rollstuhl stufenlos erreichbar sein. Die gleiche Empfehlung wird für die anderen Fahrstühle ausgesprochen. Für die Erreichbarkeit diese Personenaufzuges gilt es folgendes zu beachten:
Ein behindertengerechter Personenaufzug sollte darüber hinaus mit einer akustischen Stockwerks- und Fahrtrichtungsansage ausgestattet sein. Zudem gehört in einen Aufzug eine optische Anzeige, die über den Notruf informiert. Zusätzlich ist ein Telefon mit optischer Rückmeldung im Personenaufzug erforderlich. Gegenüber der Tür sollte sich ein großflächiger Spiegel befinden, der äußere Ruftaster muss im Bewegungsumfeld des Rollstuhlfahrers liegen. Ist der Aufzug zu groß, um das zu gewährleisten, sind gegebenenfalls zwei Ruftaster im Personenaufzug anzubringen.
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