Personenaufzug behindertengerecht

Ein behindertengerechter Personenaufzug kommt immer dann zum Einsatz, wenn behinderte Menschen mehrgeschossige Gebäude nicht mittels einer Rampe erreichen können. Mindestens einer dieser Aufzüge muss mit einem Rollstuhl stufenlos erreichbar sein. Die gleiche Empfehlung wird für die anderen Fahrstühle ausgesprochen. Für die Erreichbarkeit diese Personenaufzuges gilt es folgendes zu beachten:

  • Die Eingangshalle muss auf der gleichen Fläche wie die Verkehrsfläche liegen.
  • Vor dem behindertengerechten Aufzug befindet sich ein Warte- und Bewegungsbereich, der nicht gegenüber abwärts führenden Treppen liegen sollte.
  • Die Fläche des Warte- und Bewegungsbereichs sollte mindest 150 mal 150 cm betragen. Frühere Vorgaben beschränkten sich auf 140 mal 140 cm. Heute wird dagegen eine Fläche von 170 cm Breite und eine rechtwinklige Zufahrt von 150 cm empfohlen.

Eigenschaften der Kabine im behindertengerechten Personenaufzug

  • Die Aufzugskabine muss mindestens 110 cm breit und 140 cm tief sein.
  • Der Personenaufzug soll mit Haltegriffen ausgerüstet sein, die sich in einer Höhe von 80 bis maximal 105 cm befinden.
  • Das Mindestmaß für die Türbreite muss beträgt 90 cm. In Gebäuden mit großen Besucherzahlen sind Türbreiten von 110 cm vorgesehen.
  • Der Aufzug muss mit einer umlaufenden Griffstange ausgerüstet sein, die einen Umfang von 4 cm hat.
  • Es sind ausschließlich Schiebe- und Teleskoptüren zu verwenden.
  • Die Bedienelemente befinden sich waagerecht und mittig, in einer Höhe zwischen 80 und 105 cm angebracht.
  • Bei mehreren Etagen ist eine deutliche und klare Anzeige erforderlich.
  • Das Druckknopfpaneel sollte Tasten in der Größe von 4 mal 4 cm haben. Außerdem ist eine klare und kontrastreiche Schrift zu verwenden, gegebenenfalls ergänzt durch eine Blindenschrift.

Ein behindertengerechter Personenaufzug sollte darüber hinaus mit einer akustischen Stockwerks- und Fahrtrichtungsansage ausgestattet sein. Zudem gehört in einen Aufzug eine optische Anzeige, die über den Notruf informiert. Zusätzlich ist ein Telefon mit optischer Rückmeldung im Personenaufzug erforderlich. Gegenüber der Tür sollte sich ein großflächiger Spiegel befinden, der äußere Ruftaster muss im Bewegungsumfeld des Rollstuhlfahrers liegen. Ist der Aufzug zu groß, um das zu gewährleisten, sind gegebenenfalls zwei Ruftaster im Personenaufzug anzubringen.

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