Lifter werden in vielen Gebäuden eingesetzt und dienen dem Personen- und Lastentransport. Vor allem in Wohnhäusern mit mehreren Stockwerken und in Bürogebäuden gibt es häufig Lifter, damit die Bewohner bzw. Mitarbeiter nicht viele Stockwerke auf den Treppen hochsteigen müssen. In vielen Fällen kann auch nachträglich ein Lifter im Treppenhaus eingebaut werden und wo das nicht möglich ist, kann eine Außenmontage in Betracht gezogen werden.
Viele Punkte entscheiden mit, welcher Lifter eingebaut werden kann und allen Anforderungen entspricht. Um ein Modell wählen zu können, müssen folgende Punkte geklärt werden:
Die Größe des Treppenhauses gibt in den meisten Fällen bereits die maximale Fahrkorbgröße vor, wenn kein kompletter Umbau des Treppenhauses für den Aufzug-Einbau geplant ist. Die Höchstlast für jeden Lifter darf nicht überschritten werden und bei Personen wird von einem Standardgewicht von 75 kg pro Person ausgegangen. In Mietshäusern sollte die Fahrkorbgröße für einen Kinderwagen ausreichend sein und ein Kommunikationssystem, das jederzeit einen Notruf erlaubt, ist für jeden Lifter Pflicht.
Für Aufzüge kann man mit einer Standard-Formel rechnen. Diese besagt, dass für 9 m Förderhöhe Kosten bei mindestens 17.000 liegen. Die Tragkraft entspricht dabei 600 kg. Daneben müssen die laufenden Kosten wie Strom und Wartung in den Kostenplan für einen Lifter einfließen und auch TÜV-Kosten fallen in regelmäßigen Abständen an, da Sicherheitsüberprüfungen gesetzlich vorgeschrieben sind.
In einigen Fällen kann bei nachträglichem Einbau eine Außenmontage günstiger sein als der komplette Umbau des Treppenhauses für einen Lifter. Allerdings ist eine Außenmontage nur an Häusern möglich, an deren Außenwand sich Grünflächen anschließen, da einige Meter für den Zugang und Vorplatz eines Außenaufzugs notwendig sind.
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