Ob ein Aufzug rollstuhlgerecht ausgestattet ist, wird eindeutig geregelt. Eine, wie es im Amtsdeutsch heißt, „Behindertengerechte Ausführung“ eines Fahrstuhls wird durch die DIN EN 81-70 geregelt. Die genau Bezeichnung lautet „Europäische Norm für Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen“. Die zertifizierten Aufzüge, die dieser Norm entsprechen, sind gekennzeichnet und verfügen über zahlreiche Ausstattungsmerkmale. Die EU prüft die Voraussetzungen sehr genau, die erfüllt werden müssen, damit ein Aufzug rollstuhlgerecht ist.
Für den Einsatz in beengten Treppenhäusern sind folgende Merkmale sinnvoll bzw. vorgeschrieben:
Neben Aufzügen zur Personenbeförderung gibt es auch Modelle, die für den Transport von Lasten oder Betten geeignet sind. Sie verfügen idealerweise über folgende Ausstattungsmerkmale:
Der behindertengerechte Lichtvorhang ist in der Lage, Personen oder Hindernisse im Türbereich zu erkennen und verhindert in diesem Fall, automatisch das Schließen der Türen.
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