Aufzug behindertengerecht

Wann ist ein Aufzug behindertengerecht? Personenlifts, die in die Kategorie Aufzug behindertengerecht eingeordnet werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Bei einem Rollstuhllift müssen die Bedienknöpfe für die Person erreichbar sein. Außerdem muss ausreichend Platz in und vor der Fahrstuhlkabine vorhanden sein, damit der Rollstuhlfahrer das Gerät richtig rangieren kann. Einen Aufzug behindertengerecht einzurichten, bedeutet aber auch, dass die Beschriftung der Tasten mit Blindenschrift ergänzt wird beziehungsweise eine Sprachvorrichtung auf die Bewegung des Lifts hinweist.

Aufzug behindertengerecht – Modelle

Es gibt verschiedene Modelle, die in die Kategorie Aufzug behindertengerecht eingeordnet werden. Neben den klassischen Aufzügen (auch Fahrstuhl oder Senkrechtaufzug genannt) gibt es auch einen speziellen Rollstuhlaufzug. Er besitzt eine breite Kabine und entsprechende Vorrichtungen, um einen barrierefreien Zugang zu allen Etagen eines Hauses zu gewährleisten. Zur Überbrückung kleinerer Höhen eignet sich der Hublift, mit dem Höhenunterschiede bis zu fünf Metern überwunden werden können. Sitzlift und Plattformlift werden zur Überwindung von Treppen installiert. Ersterer ist für leicht mobilitätsbeschränkte und ältere Menschen geeignet. Der Plattformlift ist ebenfalls für den Rollstuhltransport vorgesehen. In Krankenhäusern findet man Bettenlifte, die speziell für den Transport von sperrigen Krankenbetten entwickelt worden sind.

Aufzug behindertengerecht – Eckdaten

Die formalen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Aufzug behindertengerecht ist, sind in verschiedenen DIN-Normen festgeschrieben. Das bedeutet konkret folgendes:

  • Türbreite x Türhöhe muss 0,90 x 2 Meter betragen
  • Tiefe des Fahrkorbs mindestens 1,4 Meter
  • Breite des Fahrkorbs mindestens 1,1 Meter
  • Beschriftung der Bedienelemete für Sehbehinderte zu ertasten
  • Bedienelemente für Rollstuhlfahrer erreichbar
  • Spiegel an der Rückwand zur Orientierung für die Rollstuhlfahrer
  • Mindestens 1,5 Meter Rangierfläche
  • Stockwerksansage

Aufzug behindertengerecht – Kosten

Die Kosten für einen behindertengerechten Aufzug hängen von den üblichen Kostenfaktoren wie Traglast, Hubhöhe, Austattung, Funktion, indivduelle Extras und den erforderlichen Umbaumaßnahmen ab. Im niedrigen Preissegment mit geringem Umbauaufwand liegen die Preise bei ca. 20.000 €. Im höheren Preissegment bezahlt man 40.000 € wobei die Preise nach oben hin offen sind. Zu beachten sind außerdem die Folgekosten, die durch Stromverbrauch und regelmäßige Wartung anfallen. Jährlich können so bis zu 1.000 € an Nebenkosten anfallen.

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